Der Motorrad-Führerausweis für die Kategorie A Motorräder wird auf Probe ausgestellt, ausser Sie besitzen bereits den Führerausweis der Kategorien A 35 kW oder den definitiven Führerausweis der Kategorie B (Personenwagen). In diesem Fall erhalten Sie direkt den definitiven Führerausweis der Kategorie A.

Wenn Sie einen Führerausweis auf Probe bekommen, erhalten Sie den definitiven Führerausweis nach drei Jahren wenn

  • Sie am obligatorischen Weiterausbildungskurs teilgenommen haben;
  • Ihnen der Führerausweis nicht entzogen wurde (in technischen Worten: Wenn Sie keine Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften begangen haben, die zu einer Annullierung der Fahrberechtigung führen).

Falls Ihnen während der Probezeit der Führerausweis zum ersten Mal entzogen wird, verlängert sich die Probezeit automatisch um ein Jahr.

Falls Sie während der Probezeit den Führerausweis zum zweiten Mal abgeben müssen, müssen Sie wieder ganz von vorne beginnen. Allerdings müssen Sie ein Jahr warten und müssen einen psychologischen Test bestehen.

Wenn Sie während der dreijährigen Probezeit einen Ausweis einer anderen Kategorie erwerben, wird ihr Führerausweis durch einen neuen ersetzt, der alle Kategorien enthält. Das Enddatum der Probezeit bleibt dasjenige des ersten Ausweises und verlängert sich nicht nach hinten.