Energieetikette*

Was ist die Energieetikette ?
Die Energieetikette informiert über den Energieverbrauch (Treibstoff in Liter/100km), Elektrizität in kWh/100km, usw.), den CO2-Ausstoss in g/km und die Energieeffizienz der Personenwagen.
Zweiräder oder Nutzfahrzeuge haben noch keine Energieetikette.

Für die Energieetikette A gibt es eine Reduktion von 30%. Es gibt keine Reduktionen auf die Kategorien B bis G oder Fahrzeuge ohne Energieetikette.

Sie wissen nicht, ob Ihr Fahrzeug in der Kategorie Energieetikette A eingestuft ist? Auf der Internetseite des Bundesamtes für Energie (BFE) können Sie die Energieetikette für Ihr Fahrzeug überprüfen. Wählen Sie das Formular Etikette erstellen (Neuwagen oder Gebrauchtwagen) und geben Sie die Typengenehmigungsnummer ohne Leerzeichen ein sowie mit Grossbuchstaben (unter Ziffer 24 im Fahrzeugausweis).Wenn sich der Text "IVI" unter Ziffer 24 im Fahrzeugausweis befindet, müssen Sie die Stammnummer unter Ziffer 18 ohne Punkte erfassen.

Achtung: Die Einteilung in die Effizienzkategorie wird vom Bund jährlich aufgrund der technischen Entwicklung angepasst. Ihr Auto kann von einem Jahr zum nächsten in eine andere Kategorie eingestuft werden. Mehr unter Steuerbefreiung.

Steuerbefreiung

Mein Auto hat die Energieetikette A und die 1. Inverkehrsetzung war im 2020/2021. Kann ich noch von der Steuerbefreiung während 3 Jahren profitieren?
Ja, die Steuerbefreiung gilt bis zum Ende des erworbenen Rechts (Jahr der 1. Inverkehrsetzung und die zwei folgenden Ziviljahre). Dies ist eine Übergangsmassnahme, die im 2022 bzw. 2023 gilt.

BMfzG

Was bedeutet BMfzG?
Die Abkürzung steht für das Gesetz über die Besteuerung der Motorfahrzeuge und Anhänger. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg hat die Revision des Gesetzes im Februar 2021 genehmigt. Am 01.01.2022 tritt die neue Fahrzeugbesteuerung in Kraft. Die Personenwagen werden neu nach der Leistung besteuert, ein Element, das für alle Antriebsarten gleich ist.

Motorräder

Was sind die Steuerkriterien bei Motorrädern?
Die Leistung und die Energie/Treibstoffart. Der Tarif ist progressiv bis 110 kW (von 98 bis 228 Franken), ab 111 kW sind es 248 Franken. 
Mögliche Reduktionen (Energie/Treibstoffart): -30% auf elektrisch- oder wasserstoffbetriebene Motorräder; -15% auf Motorräder mit Hybrid- oder Gasantrieb.

Wechselschilder

Ich habe Wechselschilder auf meinen Fahrzeugen. Muss ich für alle Fahrzeuge Steuern bezahlen?
Nein, Sie bezahlen nur für das höher besteuerte Fahrzeug. Es gibt keine Rechnung für das zusätzliche Fahrzeug. Die zusätzliche Besteuerung (20 oder 40%) für Wechselschilder wird ab 01.01.2022 aufgehoben.

Gewicht (gesamt)*

Wo finde ich das Gesamtgewicht meines Fahrzeuges?
Unter der Ziffer 33 im Fahrzeugausweis.

Leistung (kW)*

Wie berechne ich die Leistung (kW)?
Die Leistung in kW ist unter der Ziffer 76 im Fahrzeugausweis zu finden. Falls Sie die kW-Leistung in Pferdestärke (PS) umrechnen möchten, müssen Sie die kW lediglich mit 1.36 multiplizieren. 100 kW = 136 PS oder 100 PS = 73 kW. Für Elektroautos lesen Sie ebenfalls die Rubrik «Leistung der Elektroautos».

Leistung der Elektroautos*

Ich habe ein Elektroauto. Was muss ich bei der Leistung berücksichtigen?
Die bis 2021 auf den Freiburger Fahrzeugausweisen eingetragene Leistung, für Elektroautos, entspricht der maximalen Leistung während 30 Minuten. Ab 2022 wird der Wert des Bundes gemäss Typengenehmigung verwendet. Diese Fahrzeugleistung kann auf der Energieetikette des Fahrzeugs anhand der Typengenehmigungsnummer, unter der Ziffer 24 im Fahrzeugausweis, abgelesen werden. Geben Sie die ersten 6 Zeichen der Typengenehmigungsnummer (ohne Leerzeichen) auf dem Formular Etikette erstellen ein.

Reduktion(en)

Welche Antriebsarten erhalten eine Reduktion?
Elektro- oder Wasserstoffantriebe (-30%) und Fahrzeuge mit Hybrid- oder Gasantrieb (-15%). Die Energie/Treibstoff-Reduktion gilt während der gesamten Lebensdauer des Fahrzeugs. Diese Reduktion kann mit jener von 30% für die Energieetikette A kumuliert werden.  

Die Reduktionen gelten nur für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen.

Anhänger / Wohnwagen

Wie sind die Steuerkriterien bei Anhängern und Wohnwagen?
Diese werden nach dem Gesamtgewicht berechnet. Der Tarif ist bis 12'500 kg progressiv (von 34 bis 748 Franken) und 878 Franken bei höherem Gesamtgewicht. 

Treibstoffart / Energie*

Profitieren alle Antriebsarten von einer Reduktion?

  • Benzin oder Diesel: keine Reduktion
  • Elektro- oder Wasserstoffantrieb: -30%
  • Hybrid- oder Gasantrieb: -15%

Die Reduktionen gelten nur für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen.

Wohnmobil

Wie werden Wohnmobile besteuert?
Modelle mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen (Fahrausweis Kategorie B) werden wie Lieferwagen besteuert (siehe Tarife Lieferwagen).
Für Modelle mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (Fahrausweis Kategorie C1 oder D1) gelten die Tarife für schwere Fahrzeuge (Lastwagen).

Wohnmobile sind häufig mit Wechselschildern ausgestattet. Ab 01.01.2022 bezahlen Sie nur noch für das höher besteuerte Fahrzeug. Keine zusätzliche Rechnung für das zweite Fahrzeug.

Schwere Fahrzeuge

Wie sind die Steuerkriterien für schwere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (Lastwagen, Busse, usw.)?
Diese werden nach dem Gesamtgewicht berechnet. Mehr Informationen unter Tarife 7 und 8, Anhang 1 des BMfzAG

Elektrofahrräder

Ich habe ein Elektrofahrrad. Fallen für dieses Steuern an?
Nur Elektrofahrräder über 25 km/h müssen immatrikuliert werden (gelbes Nummernschild) und werden mit einer jährlichen Pauschale von 20 Franken besteuert. (Haftpflichtversicherung nicht inbegriffen). Diese neue Besteuerung wurde vom Grossen Rat beschlossen, um sicherzustellen, dass alle Verkehrsteilnehmende für die Nutzung der Strasseninfrastruktur einheitlich besteuert werden.

Motorfahrräder / Töffli

Wie viel muss ich für mein Motorfahrrad bezahlen (Benzinantrieb; Führerausweis Kategorie M)?
Es wird eine jährliche Pauschale von 40 Franken erhoben (Haftpflichtversicherung nicht inbegriffen).

Lieferwagen

Wie sind die Steuerkriterien für Lieferwagen?
Bis zu einem Gesamtgewicht von 2'800 kg gilt die Leistung und die Energie/Treibstoffart. 
Von 2'801 bis 3'500 kg gilt das Gesamtgewicht und die Energie/Treibstoffart. Basistarif gemäss dem Gesamtgewicht (489 oder 719 Franken). 

Mögliche Reduktionen (Energie/Treibstoffart): -30% auf elektrische- oder wasserstoffbetriebene Fahrzeuge; -15% für Hybrid- oder Gasantrieb.

Personenwagen

Wie sind die Steuerkriterien für Personenwagen?
Das Hauptkriterium ist die Leistung (kW). 
Reduktionen sind je nach Energieetikette und Energie/Treibstoffart möglich.

Minibus

Wie sind die Steuerkriterien für Minibus?

Diese werden wie Personenwagen besteuert (siehe Tarife Personenwagen).

* Werte, die zur Berechnung im Onlinekalkulator erforderlich sind