Zu den fahrzeugähnlichen Geräten zählen alle mit Rädern oder Rollen ausgestatteten Fortbewegungsmittel, die Sie ausschliesslich durch Ihre eigene Körperkraft antreiben. Dazu gehören:

  • Rollschuhe;
  • Inline-Skates;
  • Skateboards;
  • Trottinette;
  • Einräder und Laufräder;
  • Kinderfahrräder (für Vorschulkinder).

Fahrräder und Rollstühle für Behinderte gehören nicht zu dieser Kategorie.

Wo Sie mit diesen fahrzeugähnlichen Geräten fahren können und wie Sie sich am Besten gegen Verletzungen schützen, erfahren Sie in der bfu-Broschüre "Auf Rollen unterwegs".