Ohne Bewilligung des ASS dürfen keine Ausnahmefahrzeuge/-transporte das kantonale Strassennetz befahren.
Jährliche Bewilligungen
Der Streckenplan für jährliche Bewilligungen für Fahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 60 t, sowie Einschränkungen und Verbote können Sie hier einsehen; dieser muss vor jedem Transport überprüft werden.
Die betroffenen Transportunternehmen sind verpflichtet, die vom ASS ausgestellte Jahresbewilligung sowie die zusätzlichen Vorschriften einzuhalten.
Der Streckenplan für jährliche Bewilligungen für Fahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 60 t, sowie Einschränkungen und Verbote können Sie hier einsehen; dieser muss vor jedem Transport überprüft werden.
Die betroffenen Transportunternehmen sind verpflichtet, die vom ASS ausgestellte Jahresbewilligung sowie die zusätzlichen Vorschriften einzuhalten.
Online-Karten des Kantons Freiburg
Achsen
Die Bezeichnung FR:2000 schildert eine Achse. Auf den Online-Karten ist diese rot gekennzeichnet, ebenso wie ihre entsprechende Ziffer.
FR:2000= PONT / ROMONT / FRIBOURG
FR:1400= PREZ-V-NOREAZ / ROMONT/ VAULRUZ
Kunstbauen
Die Kunstbauten werden wie folgt angegeben:
1) Achse und Anhaltspunkt 2) Nummer der Kunstbauten
Alle auf dem Kartenportal des Kantons Freiburg erwähnten Informationen sind ohne öffentlichen Glauben und haben eine rein informative/hinweisende Funktion.
TPF-Bahnübergänge
Bei der Überquerung von TPF-Bahnübergängen auf Gemeinde- und Privatstrassen durch Transporte mit einer Höhe von mehr als 4.3 m ist der Transporteur dafür verantwortlich, die Notwendigkeit einer Unterbrechung der Fahrleitungen zu prüfen.
Falls einer Unterbrechung erforderlich ist, muss diese per E-Mail an folgende Adresse directionsecurite@tpf.ch beantragt werden.
Die TPF-Bahnübergänge sowie die Höhenlimits für Transporte, ab denen eine Unterbrechung der Fahrleitungen notwendig ist, sind für jede Fahrstrecke unter diesem Link aufgeführt (annexe 1).
Achsen
Die Bezeichnung FR:2000 schildert eine Achse. Auf den Online-Karten ist diese rot gekennzeichnet, ebenso wie ihre entsprechende Ziffer.
FR:2000= PONT / ROMONT / FRIBOURG
FR:1400= PREZ-V-NOREAZ / ROMONT/ VAULRUZ
Kunstbauen
Die Kunstbauten werden wie folgt angegeben:
1) Achse und Anhaltspunkt 2) Nummer der Kunstbauten
Alle auf dem Kartenportal des Kantons Freiburg erwähnten Informationen sind ohne öffentlichen Glauben und haben eine rein informative/hinweisende Funktion.
TPF-Bahnübergänge
Bei der Überquerung von TPF-Bahnübergängen auf Gemeinde- und Privatstrassen durch Transporte mit einer Höhe von mehr als 4.3 m ist der Transporteur dafür verantwortlich, die Notwendigkeit einer Unterbrechung der Fahrleitungen zu prüfen.
Falls einer Unterbrechung erforderlich ist, muss diese per E-Mail an folgende Adresse directionsecurite@tpf.ch beantragt werden.
Die TPF-Bahnübergänge sowie die Höhenlimits für Transporte, ab denen eine Unterbrechung der Fahrleitungen notwendig ist, sind für jede Fahrstrecke unter diesem Link aufgeführt (annexe 1).
Die Bezeichnung FR:2000 schildert eine Achse. Auf den Online-Karten ist diese rot gekennzeichnet, ebenso wie ihre entsprechende Ziffer.
FR:2000= PONT / ROMONT / FRIBOURG
FR:1400= PREZ-V-NOREAZ / ROMONT/ VAULRUZ
Kunstbauen
Die Kunstbauten werden wie folgt angegeben:
1) Achse und Anhaltspunkt 2) Nummer der Kunstbauten
Alle auf dem Kartenportal des Kantons Freiburg erwähnten Informationen sind ohne öffentlichen Glauben und haben eine rein informative/hinweisende Funktion.
TPF-Bahnübergänge
Bei der Überquerung von TPF-Bahnübergängen auf Gemeinde- und Privatstrassen durch Transporte mit einer Höhe von mehr als 4.3 m ist der Transporteur dafür verantwortlich, die Notwendigkeit einer Unterbrechung der Fahrleitungen zu prüfen.
Falls einer Unterbrechung erforderlich ist, muss diese per E-Mail an folgende Adresse directionsecurite@tpf.ch beantragt werden.
Die TPF-Bahnübergänge sowie die Höhenlimits für Transporte, ab denen eine Unterbrechung der Fahrleitungen notwendig ist, sind für jede Fahrstrecke unter diesem Link aufgeführt (annexe 1).
Die Kunstbauten werden wie folgt angegeben:
1) Achse und Anhaltspunkt 2) Nummer der Kunstbauten
Alle auf dem Kartenportal des Kantons Freiburg erwähnten Informationen sind ohne öffentlichen Glauben und haben eine rein informative/hinweisende Funktion.
TPF-Bahnübergänge
Bei der Überquerung von TPF-Bahnübergängen auf Gemeinde- und Privatstrassen durch Transporte mit einer Höhe von mehr als 4.3 m ist der Transporteur dafür verantwortlich, die Notwendigkeit einer Unterbrechung der Fahrleitungen zu prüfen.
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Falls einer Unterbrechung erforderlich ist, muss diese per E-Mail an folgende Adresse directionsecurite@tpf.ch beantragt werden.
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