Ohne Bewilligung des ASS dürfen keine Ausnahmefahrzeuge/-transporte das kantonale Strassennetz befahren.

Jährliche Bewilligungen

Der Streckenplan für jährliche Bewilligungen für Fahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 60 t, sowie Einschränkungen und Verbote können Sie hier einsehen; dieser muss vor jedem Transport überprüft werden.

Die betroffenen Transportunternehmen sind verpflichtet, die vom ASS ausgestellte Jahresbewilligung sowie die zusätzlichen Vorschriften einzuhalten.

Online-Karten des Kantons Freiburg

Die Vorschriften für die Kunstbauten sowie die Ausnahmetransportrouten können hier abgerufen werden.

Die auf der Bewilligung aufgelisteten Achsen und Kunstbauten finden Sie unter diesem Link.

Achsen

Die Bezeichnung FR:2000 schildert eine Achse. Auf den Online-Karten ist diese rot gekennzeichnet, ebenso wie ihre entsprechende Ziffer.

FR:2000= PONT / ROMONT / FRIBOURG
FR:1400= PREZ-V-NOREAZ / ROMONT/ VAULRUZ

Carte axe

Kunstbauen

Die Kunstbauten werden wie folgt angegeben:

1) Achse und Anhaltspunkt       2) Nummer der Kunstbauten

Axe et numéro d'ouvrage
Carte ouvrage d'art

Alle auf dem Kartenportal des Kantons Freiburg erwähnten Informationen sind ohne öffentlichen Glauben und haben eine rein informative/hinweisende Funktion.

TPF-Bahnübergänge

Bei der Überquerung von TPF-Bahnübergängen auf Gemeinde- und Privatstrassen durch Transporte mit einer Höhe von mehr als 4.3 m ist der Transporteur dafür verantwortlich, die Notwendigkeit einer Unterbrechung der Fahrleitungen zu prüfen.

Falls einer Unterbrechung erforderlich ist, muss diese per E-Mail an folgende Adresse directionsecurite@tpf.ch beantragt werden. 

Die TPF-Bahnübergänge sowie die Höhenlimits für Transporte, ab denen eine Unterbrechung der Fahrleitungen notwendig ist, sind für jede Fahrstrecke unter diesem Link aufgeführt (annexe 1).