Wenn Sie ein Fahrzeug als Veteranenfahrzeug einlösen wollen, muss dieses die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • erste Inverkehrsetzung vor mehr als 30 Jahren;
  • die jährliche Fahrleistung beschränkt sich auf durchschnittlich 3'000 km (60 Betriebsstunden);
  • Sie verwenden das Fahrzeug nur für private Zwecke;
  • das Fahrzeug muss technisch in einwandfreiem Zustand sein.

Vorgehensweise im Kanton Freiburg

  • für den 1. Veteraneneintrag, ist dies dem Experten spätestens vor Beginn der technischen Prüfung mitzuteilen und ihm das vorausgefüllte Gesuch zu übergeben;
  • der Eintrag ist nur für Fahrzeuge möglich, die im Kanton Freiburg immatrikuliert sind;
  • bei einem Fahrzeug aus dem Ausland (Import), müssen vorgängig sämtliche Unterlagen eingereicht werden;
  • bei Zweifeln an der Authentizität des Fahrzeuges kann ein FIVA-Pass verlangt werden.

Wichtig: Es muss diesbezüglich ein Prüftermin vereinbart werden. Der Eintrag kann nicht im Rahmen einer periodischen Fahrzeugprüfung erfolgen. Bitte geben Sie dies bei der Terminvereinbarung an.

Ob Ihr Fahrzeug die Bedingungen für den Eintrag „Veteranenfahrzeug“ im Fahrzeugausweis erfüllt, stellen wir an einer technischen Kontrolle fest. Hierfür müssen Sie die folgenden Dokumente vorweisen:

  1. Fahrzeugausweis;
  2. Das Formular Gesuch um Eintragung des Veteranenstatus für ein im Kanton Freiburg zugelassenes Fahrzeug.

 

Veteranenfahrzeuge müssen Sie nur alle sechs Jahre prüfen.