Seit dem 1. Januar 2023 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine verbesserte Messmethode für Abgaskontrollen bei Dieselfahrzeugen an den technischen Kontrollen eingeführt. Diese Überprüfung von Dieselmotoren soll sicherstellen, dass mangelhafte Abgasreinigungsvorrichtungen schnell und zuverlässig erkannt werden.

Welche leichten Motorwagen mit Dieselmotor unterliegen der Kontrolle?

Personenwagen und Lieferwagen ab EURO-5-Norm (B5b).
Ob Ihr Fahrzeug dieser Kontrolle unterliegt, erfahren Sie unter Feld 72 "Emissionscode" in Ihrem Fahrzeugausweis. Nur Fahrzeuge mit den Codes von B5b bis B6d sind der Abgaskontrolle unterstellt (keine Messung der Partikelanzahl mit den Codes B00 bis B5a).

Emissionscode 72

Messmethode

Bei periodischen oder freiwilligen Fahrzeugprüfungen werden die Partikelemissionen in den Abgasen überprüft.
Bei dieser Kontrolle wird eine vereinfachte Messung im Leerlauf durchgeführt. Das Messresultat darf die 100'000 Partikel/cm3 nicht überschreiten.
Beim Überschreiten dieses Wertes, wird eine offizielle Messung bei einer Drehzahl von 20001/min durchgeführt. Das Messresultat darf die 250'000 Partikel/cm3 nicht überschreiten.

Überschreitung des Partikelemissionswertes

Das Fahrzeug muss zu einer zweiten Kontrolle vorgeführt werden, bei der die Partikelanzahl erneut gemessen wird. Bei Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen wird eine Frist für die Instandsetzung gewährt, wenn ein von Ihrer Werkstatt unterzeichneter Bestellschein vorgelegt wird, in dem das Lieferdatum angegeben ist.

Fahrzeuge mit anerkanntem On-Board-Diagnose-System (OBD)

Befreiung von der periodischen Abgaswartung der Diesel und Benzinfahrzeuge mit einem OBD-System: siehe Faktenblatt