Für die Sicherheit aller ist es wichtig, dass Sie bei perfekter Gesundheit sind, um zu fahren. Als Berufsfahrer oder als Fahrer ab 75 Jahren sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmässig einen anerkannten Arzt aufzusuchen.
Die medizinischen Intervalle und Anforderungen variieren je nach Gruppe und Kategorie Ihres Führerausweises. Auf der Internetseite von Medtraffic erfahren Sie nähere Details darüber und können einen anerkannten Arzt in Ihrer Nähe suchen.
Fahrer ab 75 Jahren
Wenn Sie im Besitz eines Führerausweises einer nicht berufsmässigen Kategorie (A, A1, A35 kW, B, B1, F, G und M) oder, ab 1.Januar 2020, eines Schiffsführerausweises (A, D und E) sind, senden wir Ihnen alle 2 Jahre eine Einladung zur ärztlichen Untersuchung.
Berufsfahrer
Als Berufsfahrer werden Sie alle 5 Jahre zu einer ärztlichen Untersuchung aufgefordert, wenn Sie:
- eine berufsmässige Kategorie (C, C1, D, D1 oder berufsmässiger Personentransport) besitzen,
- eine berufsmässige Kategorie für das Schifffahren (B oder C) haben,
- Fahrlehrer oder Verkehrsexperte sind.
Ab dem 50. Lebensjahr müssen Sie alle 3 Jahre eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen.
Wenn Sie im Besitz eines Führerausweises einer nicht berufsmässigen Kategorie (A, A1, A35 kW, B, B1, F, G und M) oder, ab 1.Januar 2020, eines Schiffsführerausweises (A, D und E) sind, senden wir Ihnen alle 2 Jahre eine Einladung zur ärztlichen Untersuchung.
Berufsfahrer
Als Berufsfahrer werden Sie alle 5 Jahre zu einer ärztlichen Untersuchung aufgefordert, wenn Sie:
- eine berufsmässige Kategorie (C, C1, D, D1 oder berufsmässiger Personentransport) besitzen,
- eine berufsmässige Kategorie für das Schifffahren (B oder C) haben,
- Fahrlehrer oder Verkehrsexperte sind.
Ab dem 50. Lebensjahr müssen Sie alle 3 Jahre eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen.
Als Berufsfahrer werden Sie alle 5 Jahre zu einer ärztlichen Untersuchung aufgefordert, wenn Sie:
- eine berufsmässige Kategorie (C, C1, D, D1 oder berufsmässiger Personentransport) besitzen,
- eine berufsmässige Kategorie für das Schifffahren (B oder C) haben,
- Fahrlehrer oder Verkehrsexperte sind.
Ab dem 50. Lebensjahr müssen Sie alle 3 Jahre eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen.