Wassersportgeräte

Wassersportgeräte wie z.B. Stand-Up Paddles, Surf- oder Kitesurfbretter können Sie nicht einlösen.

Kleine Schiffe und Schlauchboote unter 2.50 m können Sie nicht einlösen. Zudem ist es verboten, einen Benzinmotor oder einen Elektromotor hinzuzufügen. 

Sie müssen jedoch Ihren Namen und Adresse gut sichtbar aufschreiben. Dies dient der schnellen Identifizierung im Falle eines Unfalls oder Verlustes.

 

Kitesurf

Im Kanton Freiburg ist das Kitesurfen nur in bestimmten abgegrenzten Bereichen der Seen erlaubt. Alle notwendigen Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Verordnung zum Fahren von Drachensegelbrettern.