Ihre Adressänderung können Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug per Post oder per E-Mail mitteilen. Die Adressänderung auf dem Fahrzeugausweis nehmen wir kostenlos vor, wenn Sie innerhalb des Kantons Freiburg umziehen: https://www.ocn.ch/de/wechsel-von/adresse

Bei Kantonswechsel: https://www.ocn.ch/de/wechsel-von/kanton

Falls Sie noch einen blauen Führerausweis mit Ihrer Adresse besitzen, müssen Sie diesen gegen einen im Kreditkartenformat FAK umtauschen: https://www.ocn.ch/de/wechsel-von/blauer-fuehrerausweis

Das Fahrzeug welches Sie für den Umzug benutzen möchten ist vielleicht nicht für solche Transporte geeignet. Sehen Sie auf dem Fahrzeugausweis nach, um die Ladekapazität Ihres Fahrzeuges zu ermitteln. Die zulässige Dachlast sollte nicht überschritten werden. Gegenstände, die auf dem Rücksitz oder im Kofferraum mitgeführt werden, können bei einem Unfall zu tödlichen Wurfgeschossen werden. 

Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre «Verhaltensregeln für mehr Sicherheit» unter dem Kapitel «Insassen und Ladung»

Falls Sie ein Schiff besitzen oder einen Schiffführerausweis, vergessen Sie auch da nicht, die Adressänderungen vorzunehmen. 


 

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