Um die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten zu bekämpfen und die Freiburger Seen und Gewässer zu schützen, müssen registrierte Boote künftig bei jedem Wechsel des Gewässers gemeldet und gereinigt werden.
Alle Bootsbesitzer müssen eine einmalige Erstmeldung vornehmen, in der sie ihren Liegeplatz (Heimatgewässer) angeben.
Wer ein registriertes Boot in einem neuen Gewässer zu Wasser lassen möchte, muss zuvor:
• den Wechsel des Gewässers elektronisch melden;
• das Boot von einem Fachmann in einer zugelassenen Werkstatt reinigen lassen.
Der Konformitätsnachweis für das Zuwasserlassen wird erst erteilt, wenn diese Schritte abgeschlossen sind.
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