Für ein Fahrzeug

Wenn Sie Änderungen an Ihrem Fahrzeug vornehmen, müssen Sie uns dies innerhalb von 14 Tagen mitteilen und das Fahrzeug einer Expertise unterziehen. Ohne technische Prüfung dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht weiterverwenden.

Die häufigsten Änderungen betreffen:

  • nicht für den Fahrzeugtyp zugelassene Felgen und Räder;
  • nicht für den Fahrzeugtyp zugelassene Auspuffanlage oder Abgassystem;
  • Installation einer Anhängevorrichtung;
  • Änderungen am Lenkrad oder der Lenkvorrichtung;
  • Änderungen an Bremsen oder der Bremsanlage;
  • Tuning;
  • Anpassungen aufgrund einer körperlichen Behinderung.

Am einfachsten ist es, uns per Telefon oder E-Mail mitzuteilen, welche Änderungen Sie an Ihrem Fahrzeug vornehmen möchten. Wir informieren Sie dann darüber, welche Dokumente Sie uns zur Verfügung stellen müssen und ob Sie diese Änderung in den Fahrzeugausweis eintragen müssen oder nicht.

Die Kosten für diese Dienstleistung sind abhängig von den vorgenommenen Änderungen. In der Regel kosten die Analyse Ihrer Unterlagen und die technische Prüfung des modifizierten Fahrzeugs jeweils Fr. 50.-.

Die Erstellung eines neuen Fahrzeugausweises kostet Fr. 25.-.

Für ein Boot

Wenn Sie einen gebrauchten Motor hinzufügen oder wechseln, müssen Sie uns folgende Unterlagen zur Verfügung stellen:

Wenn Sie einen neuen Motor hinzufügen oder wechseln, müssen Sie uns folgende Unterlagen zur Verfügung stellen:

Wenn Sie einen elektrischen Motor hinzufügen oder wechseln, müssen Sie uns folgende Unterlagen zur Verfügung stellen:

  • das Gesuch für die Inverkehrsetzung eines Schiffes;
  • den Schiffsausweis im Original;
  • das Handbuch mit technischen Angaben oder Herstellerinformationen (CE-Kennzeichnung, Marke, Typ, Seriennummer und Leistung in kW oder Watt);
  • die Konformitätserklärung für den Motor.

Je nach Änderung führen wir eine technische Prüfung und/oder eine Geräuschmessung durch.

Gebühr für den Schiffsausweis: Fr. 30.-