Netto-Überschreitung bis 15 km/h innerorts, bis 20 km/h ausserorts oder auf der Autostrasse und bis 25 km/h auf der Autobahn:
Keine administrativen Massnahmen, aber eine Busse der Strafbehörde.
Netto-Überschreitung zwischen 16 km/h und 20 km/h innerorts, zwischen 21 km/h und 25 km/h ausserorts oder auf der Autostrasse und zwischen 26 km/h und 30 km/h auf der Autobahn:
Sie begehen eine leichte Widerhandlung und erhalten eine Verwarnung, falls Sie noch keine Vorstrafen haben.
Netto-Überschreitung zwischen 21 km/h und 24 km/h innerorts, zwischen 26 km/h und 29 km/h ausserorts oder auf der Autostrasse und zwischen 31 km/h und 34 km/h auf der Autobahn:
Sie begehen eine mittelschwere Widerhandlung und erhalten einen Führerausweisentzug von 1 bis 2 Monaten, falls Sie noch keine Vorstrafen haben.
Netto-Überschreitung ab 25 km/h innerorts, ab 30 km/h ausserorts oder auf der Autostrasse und ab 35 km/h auf der Autobahn:
Sie begehen eine schwere Widerhandlung und erhalten einen Führerausweisentzug von 3 bis 6 Monaten, falls Sie noch keine Vorstrafen haben.
Im Falle einer sehr hohen Geschwindigkeitsüberschreitung (Netto-Überschreitung ab 50 km/h innerorts, 60 km/h ausserorts oder 80 km/h auf der Autobahn) begehen Sie ein Raser-Delikt.
Der Führerausweisentzug beträgt mindestens 2 Jahre.