Um Ihr Schiff einzulösen, müssen Sie verschiedene Unterlagen per Post einreichen. Sie haben auch die Möglichkeit, an unsere Schalter nach Freiburg zu kommen.
Wir benötigen in allen Fällen:
- den Schiffsausweis im Original;
- das Gesuch für die Inverkehrsetzung eines Schiffes;
- einen elektronischen Haftpflichtversicherungsnachweis (nur für Motorboote und Segelboote mit einer Segelfläche von mehr als 15 m2);
- alle Dokumente für die Motoren, gemäss Gesuchsformular;
- die Zertifikate für die Flüssiggasanlage und die elektrische Installation von mehr als 24 Volt, sofern ausgestattet;
- die Anlegeplatzbestätigung (von der hafenverantwortlichen Person ausgestellt) oder eine Bestätigung vom Amt für Umwelt (AfU), wenn Sie Ihr Schiff auf öffentlichen Gewässern stationieren.
Ein neues oder importiertes Schiff einlösen
Zusätzlich zu den oben erwähnten Unterlagen benötigen wir für ein neues oder importiertes Schiff folgende Dokumente:
- eine Herkunftsdeklaration (für CH-Fabrikate);
- eine Zolldeklaration für ein importiertes Schiff (Verzollungsnachweis Form. 15.10);
- eine Konformitätserklärung im Original;
- Benutzerhandbuch;
- das amtliche Formular für den Eintrag und die Löschung „Halterwechsel verboten“ (Ziffer 178) bei Leasingschiffen.
Zusätzlich zu den oben erwähnten Unterlagen benötigen wir für ein neues oder importiertes Schiff folgende Dokumente:
- eine Herkunftsdeklaration (für CH-Fabrikate);
- eine Zolldeklaration für ein importiertes Schiff (Verzollungsnachweis Form. 15.10);
- eine Konformitätserklärung im Original;
- Benutzerhandbuch;
- das amtliche Formular für den Eintrag und die Löschung „Halterwechsel verboten“ (Ziffer 178) bei Leasingschiffen.
Gebühr der Dienstleistung: Fr. 65.- für den Schiffsausweis und Fr. 50.- für die Kennzeichen plus Immatrikulationsgebühren.
Die Schiffsteuern sind mit der Erteilung des Schiffsausweises als Rechnung gestellt.
Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP)
Der Kanton Freiburg führt ab dem 1. August 2026 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht ein. Alle immatrikulierungspflichtigen Schiffe (Schiffe mit Kennzeichen) brauchen dann einen Konformitätsnachweis für die Einwasserung, wenn sie in ein Gewässer im Kanton Freiburg einwassern bzw. bereits in einem Freiburger Gewässer sind. Jeder künftige Gewässerwechsel muss auf einer digitalen Meldeplattform gemeldet werden. Das Schiff muss vor der Einwasserung in ein anderes Gewässer durch eine anerkannte Reinigungsstelle fachgerecht gereinigt werden.
Alle Schiffshaltenden eines bereits immatrikulierten Schiffs (Schiffe mit Kennzeichen) müssen bis am 1. November 2026 eine Selbstdeklaration für ihr Schiff ausfüllen.
Der Kanton Freiburg führt ab dem 1. August 2026 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht ein. Alle immatrikulierungspflichtigen Schiffe (Schiffe mit Kennzeichen) brauchen dann einen Konformitätsnachweis für die Einwasserung, wenn sie in ein Gewässer im Kanton Freiburg einwassern bzw. bereits in einem Freiburger Gewässer sind. Jeder künftige Gewässerwechsel muss auf einer digitalen Meldeplattform gemeldet werden. Das Schiff muss vor der Einwasserung in ein anderes Gewässer durch eine anerkannte Reinigungsstelle fachgerecht gereinigt werden.
Alle Schiffshaltenden eines bereits immatrikulierten Schiffs (Schiffe mit Kennzeichen) müssen bis am 1. November 2026 eine Selbstdeklaration für ihr Schiff ausfüllen.
Verkauf Spezialnummern
Möchten Sie eine Spezialnummer für die Einlösung Ihres Schiffes erwerben? Durchsuchen Sie unseren Katalog und teilen Sie uns Ihre Wahl mittels Kontaktformular.
* Der Katalog wird regelmässig aktualisiert. Es ist jedoch möglich, dass eine dort aufgeführte Nummer bereits vergeben wurde.
Möchten Sie eine Spezialnummer für die Einlösung Ihres Schiffes erwerben? Durchsuchen Sie unseren Katalog und teilen Sie uns Ihre Wahl mittels Kontaktformular.
* Der Katalog wird regelmässig aktualisiert. Es ist jedoch möglich, dass eine dort aufgeführte Nummer bereits vergeben wurde.
Gut zu wissen
Wassersportgeräte wie z.B. Paddelboote, Ruderboote, Segel- und Kitesurfbretter können Sie nicht einlösen. Sie sind jedoch verpflichtet, diese Geräte an einer gut sichtbaren Stelle mit Namen und Adresse zu versehen.
Wassersportgeräte wie z.B. Paddelboote, Ruderboote, Segel- und Kitesurfbretter können Sie nicht einlösen. Sie sind jedoch verpflichtet, diese Geräte an einer gut sichtbaren Stelle mit Namen und Adresse zu versehen.
Schiffausweis
Ob Kantonswechsel, Einlösen eines neuen oder gebrauchten Schiffs, Adressänderung und vieles mehr. Alle Dienstleistungen rund um Ihren Schiffsausweis erledigen wir von unserem Hauptsitz in Freiburg.
Ob Kantonswechsel, Einlösen eines neuen oder gebrauchten Schiffs, Adressänderung und vieles mehr. Alle Dienstleistungen rund um Ihren Schiffsausweis erledigen wir von unserem Hauptsitz in Freiburg.
Fragen? Kontaktieren Sie unseren Sektor Schifffahrt
Montag bis Freitag, von 07.30 bis 11.45 Uhr und von 13.15 bis 16.30 Uhr
OCN Freiburg
Tafersstrasse 10
1700 Freiburg
Sind Sie mit unseren Dienstleistungen zufrieden?