Eine Revision des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge und Anhänger befindet sich bis zum 30. Juni 2026 in der Vernehmlassung.
Vorgeschlagene Änderungen zur Stärkung der Anreize für umweltfreundliche Fahrzeuge:
- Abschaffung der Ermässigung von 30% für Fahrzeuge mit der Energie-Etikette A, da nur noch wenige Fahrzeuge davon profitieren können;
- Dauerhafte Ermässigung von 50% (statt aktuell 30%) für Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge;
- Dauerhafte Ermässigung von 20% (statt aktuell 15%) für die Hybrid- oder Gasfahrzeuge.
Diese neuen Massnahmen könnten frühestens am 1. Januar 2027 in Kraft treten.