Eine Revision des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge und Anhänger befindet sich bis zum 30. Juni 2026 in der Vernehmlassung.

Vorgeschlagene Änderungen zur Stärkung der Anreize für umweltfreundliche Fahrzeuge: 
 

  • Abschaffung der Ermässigung von 30% für Fahrzeuge mit der Energie-Etikette A, da nur noch wenige Fahrzeuge davon profitieren können;
  • Dauerhafte Ermässigung von 50% (statt aktuell 30%) für Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge;
  • Dauerhafte Ermässigung von 20% (statt aktuell 15%) für die Hybrid- oder Gasfahrzeuge.

Diese neuen Massnahmen könnten frühestens am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Siehe Medienmitteilung

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