In der Sitzung des Grossen Rates vom 18. Dezember 2025 nahm der Abgeordnete Savary die Antwort des Staatsrates auf die Motion 2025-GC-67 Für eine kohärente Automobilbesteuerung mit der Energiewende zur Kenntnis. Auf der Grundlage der vom Staatsrat dargelegten Argumente zog er seine Motion zurück.
Der Staatsrat wird eine Änderung des Gesetzes über die Besteuerung vorschlagen, nämlich:
- Abschaffung der Ermässigung von 30% für Fahrzeuge mit der Energie-Etikette A, da nur noch wenige Fahrzeuge davon profitieren können;
- Dauerhafte Ermässigung von 50% (statt aktuell 30%) für Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge;
- Dauerhafte Ermässigung von 20% (statt aktuell 15%) für die Hybrid- oder Gasfahrzeuge.
Der Grosse Rat dürfte im Laufe des Jahres 2026 darüber entscheiden. Diese neuen Massnahmen könnten frühestens am 1. Januar 2027 in Kraft treten.