Sie sind vorübergehend in der Schweiz wohnhaft
Zuerst müssen Sie die Zollbehörden über die Ankunft Ihres Fahrzeugs auf Schweizer Gebiet informieren.
Um ein Fahrzeug mit provisorischen „Z-Schildern“ einzulösen, müssen Sie folgende Unterlagen per Post oder direkt an unseren Schaltern in Freiburg einreichen:
- den Fahrzeugausweis im Original;
- das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuch um Immatrikulation;
- den elektronischen Haftpflichtversicherungsnachweis von begrenzter Dauer. Bitte bestellen Sie diesen vorab bei Ihrer Versicherung, wir erhalten diesen elektronisch.
Nachdem wir Ihre Unterlagen geprüft haben, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für eine technische Kontrolle des Fahrzeugs.
Sie besitzen eine Zweitwohnung in der Schweiz
Wenn Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft und in der Schweiz einen Zweitwohnsitz haben, können Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts ein Fahrzeug mit provisorischen Kontrollschildern einlösen. Dafür benötigen wir folgende Unterlagen:
- den Fahrzeugausweis im Original;
- das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuch um Immatrikulation;
- einen Identitätsausweis;
- einen Auszug aus dem Grundbuch.
Gültigkeit
Für provisorisch immatrikulierte Fahrzeuge gibt es einen besonderen Fahrzeugausweis sowie Kontrollschilder.
- Fahrzeugausweis: Seine Gültigkeit läuft am Tag ab, der auf dem Versicherungsnachweis angegeben ist (immer am Ende eines Monats). Sie können die Gültigkeit des Fahrzeugausweises verlängern. Legen Sie uns hierfür einen Versicherungsnachweis für den neuen Zeitraum vor.
- Kontrollschilder: Sie verlieren die Gültigkeit zusammen mit dem Fahrzeugausweis. Jedes Kontrollschild trägt eine Kontrollmarke, die das Jahr und den Monat angibt, an dessen Ende die Gültigkeit abläuft. Es ist nicht notwendig, die Schilder zurückzugeben – sie werden aber bei Missbrauch beschlagnahmt.