Sie haben gehört, dass… es zwingend erforderlich ist, das Dach des Fahrzeugs von Schnee zu befreien.

Ja, denn das Gesetz sieht vor (Art. 29 SVG): Ein Fahrzeug muss so beschaffen und unterhalten sein, dass Führer, Mitfahrende und andere Strassenbenützer nicht gefährdet werden. 

Niemand folgt gerne einem Fahrzeug, das eine Wolke aus Schnee hinter sich herzieht oder von welchem Eisbrocken herunterfallen. Die Windschutzscheibe, die Heckscheibe, die Seitenscheiben und die Rückspiegel müssen ebenfalls vollständig frei und enteist sein. Wenn ich dies nicht berücksichtige, riskiere ich neben der Gefahr eines Unfalls auch Probleme mit meinem Führerausweis.

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