Abstände der Prüfungen

  • alle sechs Jahre für Schiffe ohne Maschinenantrieb;
  • alle zwei Jahre für Mietschiffe; 
  • alle drei Jahre für alle übrigen Schiffe.

Benötigte Unterlagen für die technische Prüfung

  • das Aufgebot;
  • den Schiffsausweis;
  • das Abgaswartungsdokument für Schiffe mit Maschinenantrieb;
  • ein Prüfbericht für Schiffe, die mit Gaseinrichtungen und/oder elektrischen Einrichtungen von mehr als 24 Volt ausgerüstet sind.

Finden Sie Ihren Prüfungsort

Im Verzeichnis sind die Details zum Ort der Prüfung Ihres Schiffes angezeigt.

Termin verschieben

Sie haben ein Aufgebot zur technischen Prüfung Ihres Schiffs erhalten und können den vorgesehenen Termin nicht wahrnehmen? Verschieben Sie den Termin indem Sie uns telefonisch kontaktieren.

Mindestausrüstung

Achten Sie darauf, dass Ihr Schiff die Mindestausrüstung aufweist. Informationen für jede Schiffskategorie finden Sie auf unserem Merkblatt oder in der Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern.