Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, wenden Sie sich an die zuständigen Behörden Ihres zukünftigen Wohnsitzlandes. Informieren Sie sich über die Schritte, die unternommen werden müssen, um Ihr Fahrzeug einzulösen und Ihren Führerausweis zu ändern.
Einige europäische Länder verlangen eine Typengenehmigung für Fahrzeuge ohne EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC). Dieses Dokument können Sie unter folgendem Link ausdrucken: https://typenscheine.ch/ . Geben Sie die Typengenehmigungs-Nummer ein (Feld 24 im Fahrzeugausweis).
Besitzen Sie ein Schiff?
Wenn Sie Ihr Schiff in der Schweiz lassen, müssen Sie uns Ihre Adresse im Ausland innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Abreise mitteilen.
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