Damit Sie Ihre Kontrollschilder abtreten können, müssen Sie uns folgenden Unterlagen zukommen lassen:
- den Fahrzeugausweis im Original oder bei einem neuen Fahrzeug den Prüfbericht 13.20A;
- das ausgefüllte und unterzeichnete Formular für die freiwillige Kontrollschilderabtretung;
- den elektronischen Versicherungsnachweis (diesen erhalten wir direkt von Ihrer Versicherung).
Bei einem Fahrzeugwechsel müssen Sie uns zusätzlich den zu stornierenden Fahrzeugausweis zustellen.
Wichtig
Im Falle eines Zweifels des Beziehungs- bzw. Verwandtschaftsgrades, verlangen wir ein offizielles Dokument.
Im Falle eines Zweifels des Beziehungs- bzw. Verwandtschaftsgrades, verlangen wir ein offizielles Dokument.
Falls Sie zum ersten Mal ein Fahrzeug einlösen, müssen Sie zusätzlich zu den obengenannten Punkten folgende Unterlagen einreichen:
- für natürliche Personen: eine Kopie der Wohnsitzbestätigung oder eine gültige Aufenthaltsbewilligung des Kantons Freiburg falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben;
- für ein Unternehmen: ein Handelsregisterauszug;
- für einen Verein: das ausgefüllte Gesuch um Immatrikulation sowie eine Kopie der Statuten.
Schilderabtretung für Berufsfahrzeuge
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten sind für die Zulassung bestimmter Fahrzeuge weitere Unterlagen erforderlich:
- schwere Fahrzeuge oder Fahrzeuge für den gewerblichen Personentransport: Senden Sie uns eine Bestätigung eines Fahrtschreibers (weniger als 3 Monate alt);
- Lastwagen, Gesellschaftswagen und Minibusse: Senden Sie uns eine Bestätigung eines Geschwindigkeitsbegrenzers (weniger als 3 Monate alt);
- LSVA-pflichtige Fahrzeuge: Senden Sie uns eine Bestätigung eines elektronischen Erfassungsgerätes „TRIPON“ oder „EMOTACH“;
- Gebrauchtfahrzeuge, die für die Beförderung gefährlicher Güter bestimmt sind (ADR-/SDR-pflichtig): Senden Sie uns die Zulassungsbescheinigung.
Die Gebühren für die Kontrollschilderabtretung finden Sie auf dem Formular.
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten sind für die Zulassung bestimmter Fahrzeuge weitere Unterlagen erforderlich:
- schwere Fahrzeuge oder Fahrzeuge für den gewerblichen Personentransport: Senden Sie uns eine Bestätigung eines Fahrtschreibers (weniger als 3 Monate alt);
- Lastwagen, Gesellschaftswagen und Minibusse: Senden Sie uns eine Bestätigung eines Geschwindigkeitsbegrenzers (weniger als 3 Monate alt);
- LSVA-pflichtige Fahrzeuge: Senden Sie uns eine Bestätigung eines elektronischen Erfassungsgerätes „TRIPON“ oder „EMOTACH“;
- Gebrauchtfahrzeuge, die für die Beförderung gefährlicher Güter bestimmt sind (ADR-/SDR-pflichtig): Senden Sie uns die Zulassungsbescheinigung.
Die Gebühren für die Kontrollschilderabtretung finden Sie auf dem Formular.