Der Steuerbetrag eines Schiffes ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie die Art des Schiffs, dessen Motorisierung, die Segelfläche oder auch das Gesamtgewicht.
Im Kanton Freiburg gelten folgende Tarife:
Wir erheben die kantonale Schiffssteuer für ein ganzes Jahr, jeweils für die Zeit vom 1. April bis zum 31. März des folgenden Jahres. Die Steuer ist nicht rückerstattungsfähig.
Von der Steuer befreit
Ihre Strandgeräte, Paddelboote, Rudersportboote, Segelbretter und Kitesurfbretter können Sie nicht immatrikulieren. Sie sind jedoch verpflichtet, diese Geräte an einer gut sichtbaren Stelle mit Namen und Adresse zu versehen.