Das Signal "Zone 30" kennzeichnet Strassen in Quartieren, auf denen besonders vorsichtig und rücksichtsvoll gefahren werden muss (Art 22a SSV).

Die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ermöglicht es allen, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Es gilt der Rechtsvortritt (falls nicht anders signalisiert) und die Fussgänger dürfen die Strasse dort überqueren, wo sie wollen. Obwohl Fussgänger keinen Vortritt haben, wende ich die Artikel 33 SVG und 6 VRV an. Sie schreiben mir vor, dass Fussgängern und Benützern von fahrzeugähnlichen Geräten das Überqueren der Fahrbahn zu erleichtern ist.

Wenn ich selbst als Fussgänger unterwegs bin, denke ich immer daran, dass auch ich die Vorsichts- und Vortrittsregeln zu beachten habe (Art. 49 SVG und 47 VRV).
 

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