Ein Schiffsführerausweis ist für alle Boote vorgeschrieben, deren:
- Antriebsleistung 6 kW übersteigt (ab 18 Jahren möglich);
- Segelfläche mehr als 15 m2 beträgt (ab 14 Jahren möglich).
Sie müssen für jede Schiffskategorie ein separates Gesuch um Erteilung eines Schiffsführerausweises stellen.
Sie wohnen im Kanton Freiburg
Folgende Dokumente sind nötig für Ihren Schiffsführerausweis:
- das Gesuch um Erteilung eines Schiffsführerausweises, falls erforderlich von Ihrer Wohngemeinde als richtig gestempelt und mit einen Sehtest, der von eine anerkannte Fachperson für Augenoptik durchgeführt wurde;
- ein farbiges Passfoto (35 x 45 mm);
- eine Wohnsitzbestätigung (nur bei der ersten Anfrage beim OCN).
Ab dem 65. Lebensjahr ist ein ärztliches Zeugnis obligatorisch oder wenn Ihre geistige und/oder körperliche Fähigkeit, ein Boot zu fahren, als unsicher gilt (chronische Krankheit, Behinderung, Drogenabhängigkeit usw.).
Nachdem wir Ihre Unterlagen erhalten haben, senden wir Ihnen die Bewilligung zur Teilnahme an den Prüfungen sowie Informationen über die Durchführung.
Diese Dienstleistung kostet Fr. 240.- und beinhaltet die Bearbeitung des Gesuchs, die erste theoretische und praktische Prüfung sowie die Ausstellung des Schiffsführerausweises.
Zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung können Sie auch ein Lehrbuch bei uns bestellen (Fr. 89.-).
Sie wohnen in einem anderen Kanton
Dann benötigen wir von Ihnen folgende Dokumente:
- Füllen Sie den Abschnitt „1. Personalien“ des Gesuchs um Erteilung eines Schiffsführerausweises aus und unterschreiben Sie dieses;
- die von Ihrem Wohnkanton ausgestellte Prüfungsbewilligung.
Nachdem wir Ihre Unterlagen erhalten haben, senden wir Ihnen die Bewilligung zur Teilnahme an den Prüfungen sowie Informationen zur Durchführung.
Diese Dienstleistung kostet Fr. 180.- (Fr. 220.- mit der theoretischen Prüfung).