Solange Sie den Lernfahrausweis besitzen, müssen Sie an der Rückseite des Scooters das blaue L-Schild anbringen. Das Schild muss gut sichtbar sein.

Sie dürfen unbegleitet Scooter fahren. Wenn Sie aber jemanden mitnehmen, muss diese Person den Führerausweis für die Kategorie A1 besitzen.

Wenn Sie eine Körperbehinderung haben (siehe entsprechende Codes auf Ihrem Lernfahrausweis), müssen Sie unter Umständen von einem behördlich anerkannten Ausbilder (Fahrlehrer) begleitet werden. Fragen Sie nach, wenn Sie nicht sicher sind.

Da der Lernfahrausweis kein Führerausweis nach internationalem Recht ist, ist er an sich nur in der Schweiz gültig. Wenn Sie trotzdem Lernfahrten im Ausland unternehmen möchten, müssen Sie sich unbedingt vorher bei den zuständigen ausländischen Behörden wie Polizei, Zoll, usw. informieren.