Sie müssen vor der praktischen Prüfung eine Mindestausbildung beim einem anerkannten Fahrlehrer absolvieren:

  • 52 Fahrlektionen à mindestens 45 Minuten, wenn Sie den Führerausweis der Kategorie B, C1 oder D1 besitzen;
  • 24 Fahrlektionen à mindestens 45 Minuten, wenn Sie den Führerausweis der Kategorie C (ohne Fahrpraxis) besitzen;
  • 12 Fahrlektionen à mindestens 45 Minuten, wenn Sie den Führerausweis der Kategorie D beschränkt auf Linienverkehr besitzen.

Die Mindestausbildung ist nicht nötig, wenn Ihr Arbeitgeber schriftlich bestätigt, dass Sie:

  • einen Führerausweises der Kategorie C oder Trolleybus besitzen;
  • in den letzten zwei Jahren mindestens 500 Stunden an mindestens 220 Tagen gefahren sind.

Begleitung nötig

Sie müssen beim Busfahren begleitet sein. Ihre Begleitung muss:

  • das 23. Altersjahr vollendet haben;
  • seit drei Jahren den Führerausweis der Kategorie D (Busse) besitzen, welcher unbefristet sein muss.

Wenn Sie eine Körperbehinderung haben (siehe entsprechende Codes auf Ihrem Lernfahrausweis), müssen Sie unter Umständen von einem behördlich anerkannten Ausbildner begleitet werden. Fragen Sie nach, wenn Sie nicht sicher sind.

Sie müssen an der Rückseite des Fahrzeuges das blaue L-Schild anbringen. Das Schild muss gut sichtbar sein.

Da der Lernfahrausweis kein Führerausweis nach internationalem Recht ist, ist er an sich nur in der Schweiz gültig. Wenn Sie trotzdem Lernfahrten im Ausland unternehmen möchten, müssen Sie sich unbedingt vorher bei den zuständigen ausländischen Behörden wie Polizei, Zoll, usw. informieren.