Die Berechnung der Steuer ist ähnlich wie bei den Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Auch bei Elektrofahrzeugen ist der Hubraum mitentscheidend für die Höhe der Steuer.
Da es einen Hubraum nur bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor gibt, kommt der „theoretische Hubraum“ zum Tragen. Um diesen zu berechnen, nehmen Sie die Motorenleistung Ihres Fahrzeugs in Kilowatt (30-Minuten-Leistung*) und dividieren diese anschliessend mit dem Faktor 0.045 (Auto) oder 0.055 (Motorrad).
*Wenn der Konstrukteur die „30-Minuten-Leistung“ veröffentlicht, so berücksichtigen wir diesen Wert, da dieser für den Halter vorteilhafter ist.
Im Detail sieht dies folgendermassen aus:
Elektroauto
Kilowatt (kW) / 0.045 = Hubraum (cm3)
Den Hubraum wenden Sie auf die Tabelle „Besteuerung für Personenwagen“ an.
Hat das Fahrzeug eine Energieetikette A, ist es ab der 1. Inverkehrsetzung sowie die zwei darauffolgenden Jahre von der Steuer befreit.
Kilowatt (kW) / 0.045 = Hubraum (cm3)
Den Hubraum wenden Sie auf die Tabelle „Besteuerung für Personenwagen“ an.
Hat das Fahrzeug eine Energieetikette A, ist es ab der 1. Inverkehrsetzung sowie die zwei darauffolgenden Jahre von der Steuer befreit.
Elektromotorrad
Kilowatt (kW) / 0.055 = Hubraum (cm3)
Den Hubraum wenden Sie auf die Seite „Motorrädersteuer“ an und ziehen einen Rabatt von 30% ab.
Präsenz eines Soziussitzes = Fr. 44.- Zuschlag
Kilowatt (kW) / 0.055 = Hubraum (cm3)
Den Hubraum wenden Sie auf die Seite „Motorrädersteuer“ an und ziehen einen Rabatt von 30% ab.
Präsenz eines Soziussitzes = Fr. 44.- Zuschlag