Automatische Erteilung der Kategorie A 35 kW Motorrad
Wenn Sie Ihren blauen Führerausweis mit der eingetragenen Kategorie A1 gegen einen Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) umtauschen, erhalten Sie die Kategorie A 35 kW ohne zusätzliche Prüfung.
Lernfahrausweis und praktische Prüfung ist notwendig
Falls Sie nicht im Besitz des blauen Führerausweises mit der Kategorie A1 sind, müssen Sie für die Kategorie A 35 kW einen Lernfahrausweis beantragen, die Theorieprüfung und die praktische Prüfung absolvieren.
Mindestalter
Um ein Motorrad der Kategorie A 35 kW zu fahren, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
Nothilfekurs
Der Nothilfekurs ist grundsätzlich obligatorisch.
Ausnahmen
In folgenden Fällen müssen Sie den Nothilfekurs nicht absolvieren:
- wenn Sie das Kurszertifikat innerhalb der letzten sechs Jahre erhalten haben;
- wenn Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie B, B1 oder A1 besitzen.
Theorie
Die Theorieprüfung ist grundsätzlich obligatorisch.
Ausnahme: Sie besitzen bereits einen Führerausweis der Kategorie B, B1 oder A1.
Gültigkeit des Lernfahrausweises
Der Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig. Wenn Sie innerhalb dieser Zeit die praktische Motorrad-Grundschulung absolvieren, verlängert sich der Lernfahrausweis um 12 Monate.
Verkehrskundeunterrricht (VKU)
Der VKU ist grundsätzlich obligatorisch.
Ausnahme: Sie müssen keinen Kurs absolvieren, wenn Sie einen Führerausweis der Kategorie B, B1 oder A1 besitzen.
Praktische Grundschulung
Sie müssen die Grundschulung innerhalb von 4 Monaten nach der Ausstellung des Lernfahrausweises absolvieren. Sie dauert 12 Stunden.
Ausnahme: Besitzen Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie A1 (erworben bis am 31.12.2020), dauert die praktische Grundschulung nur 4 Stunden.
Wenn Sie Ihren blauen Führerausweis mit der eingetragenen Kategorie A1 gegen einen Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) umtauschen, erhalten Sie die Kategorie A 35 kW ohne zusätzliche Prüfung.
Lernfahrausweis und praktische Prüfung ist notwendig
Falls Sie nicht im Besitz des blauen Führerausweises mit der Kategorie A1 sind, müssen Sie für die Kategorie A 35 kW einen Lernfahrausweis beantragen, die Theorieprüfung und die praktische Prüfung absolvieren.
Mindestalter
Um ein Motorrad der Kategorie A 35 kW zu fahren, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
Nothilfekurs
Der Nothilfekurs ist grundsätzlich obligatorisch.
Ausnahmen
In folgenden Fällen müssen Sie den Nothilfekurs nicht absolvieren:
- wenn Sie das Kurszertifikat innerhalb der letzten sechs Jahre erhalten haben;
- wenn Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie B, B1 oder A1 besitzen.
Theorie
Die Theorieprüfung ist grundsätzlich obligatorisch.
Ausnahme: Sie besitzen bereits einen Führerausweis der Kategorie B, B1 oder A1.
Gültigkeit des Lernfahrausweises
Der Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig. Wenn Sie innerhalb dieser Zeit die praktische Motorrad-Grundschulung absolvieren, verlängert sich der Lernfahrausweis um 12 Monate.
Verkehrskundeunterrricht (VKU)
Der VKU ist grundsätzlich obligatorisch.
Ausnahme: Sie müssen keinen Kurs absolvieren, wenn Sie einen Führerausweis der Kategorie B, B1 oder A1 besitzen.
Praktische Grundschulung
Sie müssen die Grundschulung innerhalb von 4 Monaten nach der Ausstellung des Lernfahrausweises absolvieren. Sie dauert 12 Stunden.
Ausnahme: Besitzen Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie A1 (erworben bis am 31.12.2020), dauert die praktische Grundschulung nur 4 Stunden.
Falls Sie nicht im Besitz des blauen Führerausweises mit der Kategorie A1 sind, müssen Sie für die Kategorie A 35 kW einen Lernfahrausweis beantragen, die Theorieprüfung und die praktische Prüfung absolvieren.
Mindestalter
Um ein Motorrad der Kategorie A 35 kW zu fahren, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
Nothilfekurs
Der Nothilfekurs ist grundsätzlich obligatorisch.
Ausnahmen
In folgenden Fällen müssen Sie den Nothilfekurs nicht absolvieren:
- wenn Sie das Kurszertifikat innerhalb der letzten sechs Jahre erhalten haben;
- wenn Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie B, B1 oder A1 besitzen.
Theorie
Die Theorieprüfung ist grundsätzlich obligatorisch.
Ausnahme: Sie besitzen bereits einen Führerausweis der Kategorie B, B1 oder A1.
Gültigkeit des Lernfahrausweises
Der Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig. Wenn Sie innerhalb dieser Zeit die praktische Motorrad-Grundschulung absolvieren, verlängert sich der Lernfahrausweis um 12 Monate.
Verkehrskundeunterrricht (VKU)
Der VKU ist grundsätzlich obligatorisch.
Ausnahme: Sie müssen keinen Kurs absolvieren, wenn Sie einen Führerausweis der Kategorie B, B1 oder A1 besitzen.
Praktische Grundschulung
Sie müssen die Grundschulung innerhalb von 4 Monaten nach der Ausstellung des Lernfahrausweises absolvieren. Sie dauert 12 Stunden.
Ausnahme: Besitzen Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie A1 (erworben bis am 31.12.2020), dauert die praktische Grundschulung nur 4 Stunden.
Um ein Motorrad der Kategorie A 35 kW zu fahren, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
Nothilfekurs
Der Nothilfekurs ist grundsätzlich obligatorisch.
Ausnahmen
In folgenden Fällen müssen Sie den Nothilfekurs nicht absolvieren:
- wenn Sie das Kurszertifikat innerhalb der letzten sechs Jahre erhalten haben;
- wenn Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie B, B1 oder A1 besitzen.
Theorie
Die Theorieprüfung ist grundsätzlich obligatorisch.
Ausnahme: Sie besitzen bereits einen Führerausweis der Kategorie B, B1 oder A1.
Gültigkeit des Lernfahrausweises
Der Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig. Wenn Sie innerhalb dieser Zeit die praktische Motorrad-Grundschulung absolvieren, verlängert sich der Lernfahrausweis um 12 Monate.
Verkehrskundeunterrricht (VKU)
Der VKU ist grundsätzlich obligatorisch.
Ausnahme: Sie müssen keinen Kurs absolvieren, wenn Sie einen Führerausweis der Kategorie B, B1 oder A1 besitzen.
Praktische Grundschulung
Sie müssen die Grundschulung innerhalb von 4 Monaten nach der Ausstellung des Lernfahrausweises absolvieren. Sie dauert 12 Stunden.
Ausnahme: Besitzen Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie A1 (erworben bis am 31.12.2020), dauert die praktische Grundschulung nur 4 Stunden.
Der Nothilfekurs ist grundsätzlich obligatorisch.
Ausnahmen
In folgenden Fällen müssen Sie den Nothilfekurs nicht absolvieren:
- wenn Sie das Kurszertifikat innerhalb der letzten sechs Jahre erhalten haben;
- wenn Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie B, B1 oder A1 besitzen.
Theorie
Die Theorieprüfung ist grundsätzlich obligatorisch.
Ausnahme: Sie besitzen bereits einen Führerausweis der Kategorie B, B1 oder A1.
Gültigkeit des Lernfahrausweises
Der Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig. Wenn Sie innerhalb dieser Zeit die praktische Motorrad-Grundschulung absolvieren, verlängert sich der Lernfahrausweis um 12 Monate.
Verkehrskundeunterrricht (VKU)
Der VKU ist grundsätzlich obligatorisch.
Ausnahme: Sie müssen keinen Kurs absolvieren, wenn Sie einen Führerausweis der Kategorie B, B1 oder A1 besitzen.
Praktische Grundschulung
Sie müssen die Grundschulung innerhalb von 4 Monaten nach der Ausstellung des Lernfahrausweises absolvieren. Sie dauert 12 Stunden.
Ausnahme: Besitzen Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie A1 (erworben bis am 31.12.2020), dauert die praktische Grundschulung nur 4 Stunden.
Die Theorieprüfung ist grundsätzlich obligatorisch.
Ausnahme: Sie besitzen bereits einen Führerausweis der Kategorie B, B1 oder A1.
Gültigkeit des Lernfahrausweises
Der Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig. Wenn Sie innerhalb dieser Zeit die praktische Motorrad-Grundschulung absolvieren, verlängert sich der Lernfahrausweis um 12 Monate.
Verkehrskundeunterrricht (VKU)
Der VKU ist grundsätzlich obligatorisch.
Ausnahme: Sie müssen keinen Kurs absolvieren, wenn Sie einen Führerausweis der Kategorie B, B1 oder A1 besitzen.
Praktische Grundschulung
Sie müssen die Grundschulung innerhalb von 4 Monaten nach der Ausstellung des Lernfahrausweises absolvieren. Sie dauert 12 Stunden.
Ausnahme: Besitzen Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie A1 (erworben bis am 31.12.2020), dauert die praktische Grundschulung nur 4 Stunden.
Der Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig. Wenn Sie innerhalb dieser Zeit die praktische Motorrad-Grundschulung absolvieren, verlängert sich der Lernfahrausweis um 12 Monate.
Verkehrskundeunterrricht (VKU)
Der VKU ist grundsätzlich obligatorisch.
Ausnahme: Sie müssen keinen Kurs absolvieren, wenn Sie einen Führerausweis der Kategorie B, B1 oder A1 besitzen.
Praktische Grundschulung
Sie müssen die Grundschulung innerhalb von 4 Monaten nach der Ausstellung des Lernfahrausweises absolvieren. Sie dauert 12 Stunden.
Ausnahme: Besitzen Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie A1 (erworben bis am 31.12.2020), dauert die praktische Grundschulung nur 4 Stunden.
Der VKU ist grundsätzlich obligatorisch.
Ausnahme: Sie müssen keinen Kurs absolvieren, wenn Sie einen Führerausweis der Kategorie B, B1 oder A1 besitzen.
Praktische Grundschulung
Sie müssen die Grundschulung innerhalb von 4 Monaten nach der Ausstellung des Lernfahrausweises absolvieren. Sie dauert 12 Stunden.
Ausnahme: Besitzen Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie A1 (erworben bis am 31.12.2020), dauert die praktische Grundschulung nur 4 Stunden.
Sie müssen die Grundschulung innerhalb von 4 Monaten nach der Ausstellung des Lernfahrausweises absolvieren. Sie dauert 12 Stunden.
Ausnahme: Besitzen Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie A1 (erworben bis am 31.12.2020), dauert die praktische Grundschulung nur 4 Stunden.