Sie müssen einen Schiffsführerausweis beantragen, wenn Ihr Motorboot mehr als 6 kW leistet.

Sie brauchen hingegen keinen Führerausweis, für

  • Ruderboote;
  • Motorlose Segelschiffe, mit einer Segelfläche von weniger als 15 m2;
  • Motorboote mit einem Maschinenantrieb von weniger als 6 kW;
  • Segelschiffe mit einem Maschinenantrieb von weniger als 6 kW und einer Segelfläche von weniger als 15 m2.