Private Fahrten in der Schweiz

Grundsätzlich benötigen Sie für private Fahrten neben dem Führerausweis der Kategorie keinen Fähigkeitsausweis (siehe Ausnahmen Art. 3 CZV sowie das ausführliche Merkblatt). 

Private Fahrten im Ausland
In der Regel ist es erlaubt in den europäischen Staaten ohne Fähigkeitsausweis zu fahren. Allerdings gibt es keine Garantie, dass die in der Schweiz akzeptierten Ausnahmen auch im Ausland gelten.
Wir empfehlen Ihnen daher, dass Sie: 

  • sich bei den zuständigen ausländischen Behörden (Zoll, Polizei, usw.) über die Ausnahmeregelungen informieren;
  • im Besitz des Führerausweises im Kreditkartenformat mit der Kategorie D1 und Code "3,5t; 106" sind.

Weitere Informationen finden Sie in der Präsentation "Führen eines Minibusses bis 3,5t" (Nichtberufsmässige Transporte)".