Für die Sicherheit aller ist es wichtig, dass Sie bei perfekter Gesundheit sind, um ein Schiff zu führen. Unabhängig davon, ob Sie einen Schiffsführerausweis einer beruflichen oder einer nicht-beruflichen Kategorie besitzen, sind Sie ab 75 Jahren gesetzlich verpflichtet, sich in regelmässigen Abständen einer ärztlichen Kontrolle zu unterziehen.

Die medizinischen Intervalle und Anforderungen variieren je nach Gruppe und Kategorie Ihres Schiffsführerausweises. Auf der Internetseite von Medtraffic erfahren Sie nähere Details darüber und können eine anerkannte ärztliche Person in Ihrer Nähe suchen.

Personen mit einem Schiffsführerausweis ab 75 Jahren

Wenn Sie im Besitz eines Schiffsführerausweises einer nicht-beruflichen Kategorie (A, D, E) sind, senden wir Ihnen ab dem 1. Januar 2020 alle 2 Jahre eine Einladung zur ärztlichen Untersuchung. 

Personen mit einem Schiffsführerausweis einer beruflichen Kategorie

Wir fordern Sie alle 5 Jahre zu einer medizinischen Untersuchung auf, wenn Sie im Besitz eines Schiffsführerausweises einer beruflichen Kategorie (B, C) sind. 

Ab dem 50. Lebensjahr müssen Sie alle 3 Jahre eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen. 

Erwerb eines Schiffsführerausweises

Wenn Sie über 65 Jahre alt sind und einen Schiffsführerausweis beantragen, müssen Sie dem Gesuch ein ärztliches Zeugnis beilegen, das Ihre Fähigkeit zum Führen eines Schiffes bestätigt.