Elektrofahrräder 25 km/h

Zur Kategorie der Leicht-Motorfahrräder gehören alle E-Bikes mit einer Leistung bis 500 Watt. Diese E-Bikes sind den Fahrrädern gleichgestellt und weisen eine Tretunterstützung bis zu 25 km/h auf.

Sie müssen die langsameren Elektrovelos nicht einlösen.

In der bfu-Broschüre "E-Bikes" finden Sie wertvolle Hinweise zu diesen Fahrrädern.

Elektrofahrräder 45 km/h

Die schnelleren E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h gelten als Mofas. Um diese fahren zu können, müssen Sie:

  • mindestens den Führerausweis der Kategorie M besitzen; 
  • 14 Jahre alt sein;
  • Ihr E-Bike immatrikulieren;
  • Ihr Fahrrad mit einem Seitenspiegel ausstatten;
  • einen Helm tragen.

Auf der Seite Schilder für Mofa und E-Bike finden Sie die Vorgehensweise für die Immatrikulation Ihres E-Bikes.

In der bfu-Broschüre "E-Bikes" finden Sie wertvolle Hinweise zu diesen Fahrrädern.

Andere Elektrofahrzeuge

Wenn Sie ein anderes Elektrofahrzeug (Segway, Tuk-Tuk, Fahrradtaxi oder motorisierter Rollstuhl) besitzen, müssen Sie auf der Strasse und nicht auf dem Trottoir fahren.

In der Zusammenstellung für die wichtigsten Vorschriften für gewisse Elektrofahrzeuge finden Sie sämtliche Informationen für die Inverkehrsetzung und Verwendung dieser Fahrzeuge.