Um Personen mit einem Minibus (Kategorie D1) oder einem Bus (Kategorie D) berufsmässig zu befördern, müssen Sie zusätzlich zu Ihrem Führerausweis einen Fähigkeitsausweis, auch „Ausweis 95“ oder „Fahrerqualifizierungsnachweis“ genannt, erwerben. Auf der Seite „Erwerben Sie den Fähigkeitsausweis CZV für berufsmässige Minibusfahrten“ finden Sie Informationen zum weiteren Vorgehen.

Was ist mit dem nicht berufsmässigen Transport?

Unabhängig davon, ob es sich um einen berufsmässigen Transport handelt oder nicht, müssen Sie auch einen Fähigkeitsausweis haben, um Schüler, Arbeiter und Behinderte mit einem Fahrzeug mit mehr als 8 Sitzen zu transportieren, mit Ausnahme des Fahrers. Das Argumentarium des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) liefert weitere Details zu diesem Thema.

Schülertransporte

In den folgenden Dokumenten finden Sie detaillierte Informationen über die Besonderheiten des Schultransportes:

Ambulanzfahren

Als Ambulanzfahrer sind Sie grundsätzlich eine der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen und müssen für die folgenden Fahrten keinen Fähigkeitsausweis vorlegen:

  • Fahrten in Notfällen;
  • Verlegung von Personen mit Fahrzeugen der Kategorien B oder C1.

Das Merkblatt der Schweizerischen Vereinigung der Strassenverkehrsämter über Ambulanzfahrer legt die Bedingungen fest, die beim Ambulanzfahren zu beachten sind.