Sie müssen für Ihr dekoriertes Fahrzeug eine Sonderbewilligung verlangen, wenn:

  • die Fahrzeughöhe 4 m übersteigt;
  • die Fahrzeugbreite mehr als 2,55 m beträgt;
  • die Fahrzeuglänge 12 m, bzw. die Länge der Fahrzeugkombination 18,75 m übersteigt.

Sind Kontrollschilder erforderlich?

Handelt es sich um einen Traktor oder Motorkarren mit einem Aufbau ist eine Verkehrszulassung nicht notwendig. Jedoch müssen Sicherheitselemente wie Bremsen oder Lenkung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Handelt es sich um einen Anhänger, muss das Zugfahrzeug immatrikuliert sein. Der Anhänger muss ebenfalls immatrikuliert sein, wenn das Zugfahrzeug eine Maximal-Geschwindigkeit von 30 km/h überstreitet. Der Anhänger muss hinten mit der erforderlichen minimalen Beleuchtung ausgerüstet sein.

Handelt es sich beim Wagen um ein geändertes Fahrzeug, ist eine Verkehrszulassung nicht möglich. Dieses darf auf öffentlichen Strassen nur verwendet werden, wenn es von einem anderen Fahrzeug gezogen wird.

Um eine Bewilligung zu erhalten, müssen Sie Ihr Gesuch über das Internetportal des Bundesamtes für Strassen stellen.

Die Gebühren hängen von der Art der Bewilligung ab.