Folgende Massnahmen bleiben während 10 Jahren registriert und aufbewahrt: 

  • Verweigerung oder Entzug des Führer- oder Lernfahrausweises;
  • Annullierung des Führerausweises auf Probe;
  • Fahrverbote;
  • Aberkennung des ausländischen Führerausweises.

Verwarnungen bleiben 5 Jahre registriert und aufbewahrt. 

 

Beachten Sie, dass die im IVZ erfassten Massnahmen erst nach Ablauf der letzten Aufbewahrungsfrist vernichtet werden.

Wenn Sie im Kanton Freiburg wohnen, können Sie einen Auszug aus dem Informationssystem Verkehrszulassung Administrativmassnahmen verlangen. Sie können diesen per Post oder E-Mail anfordern, indem Sie uns die folgenden Unterlagen zur Verfügung stellen:

  • das zu diesem Zweck vorgesehene Formular;
  • eine Kopie Ihres Führerausweises, Ihres Reisepasses oder Ihres Identitätsausweises.

Diese Dienstleistung ist kostenlos.