Erwerb Kategorie A 35 kW vor dem 31.12.2020

Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A 35 kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden

Nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 24 Abs. 3 VZV) Fahrpraxis können Sie die Aufhebung der Leistungs-Beschränkung beantragen und erhalten in der Folge prüfungsfrei die Kategorie A unbeschränkt.

 

Kategorie A 35 kW nach dem 01.01.2021 erworben

Nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis können Sie den Lernfahrausweis für die Kategorie A unbeschränkt beantragen. Sie müssen anschliessend eine praktische Prüfung absolvieren.
 

Blauer Führerausweis mit der Kategorie A1 oder in Führerausweis im Kreditkartenformat umgetauscht und prüfungsfrei die Kategorie A 25 kW oder A 35 kW erhalten

Sie haben noch den blauen Führerausweis mit der Kategorie A1 oder diesen in einen Führerausweis im Kreditkartenformat umgetauscht und dabei prüfungsfrei die Kategorie A 25 kW oder A 35 kW erhalten. Sie erhalten nicht automatisch einen Führerausweis der Kategorie A, sondern müssen einen Lernfahrausweis beantragen und die praktische Prüfung absolvieren.

Direkteinstieg gemäss Artikel 15 Absatz 2 VZV

(Motorradmechaniker/-in EFZ, Ausbildung Polizei, Verkehrsexperten/-innen)

In diesem Fall ist ein Direkteinstieg möglich mit Erwerb eines Lernfahrausweises, praktischer Grundschulung und praktischer Prüfung.
 

Mindestalter

 Grundsätzlich: 18 Jahre

Nothilfekurs

Der Nothilfekurs ist obligatorisch, ausser Sie sind bereits im Besitz eines Führausweises der Kategorie B, B1 oder A1.

Theorie

Die Theorieprüfung ist obligatorisch, ausser Sie besitzen bereits einen Führerausweis der Kategorie B, B1 oder A1.

Gültigkeit des Lernfahrausweises

  • Grundsätzlich: zwölf Monate
  • Ausnahme: Vier Monate für Direkteinsteiger ohne Kategorie A 35 kW oder A1, wenn die praktische Grundschulung absolviert werden muss. Der Lernfahrausweis wird um 12 auf insgesamt 16 Monate verlängert, wenn die praktische Grundschulung innerhalb von vier Monaten absolviert wird.

Verkehrskundeunterrricht

Der VKU ist obligatorisch, ausser wenn Sie einen Führerausweis der Kategorie B, B1 oder A1 besitzen.

Praktische Grundschulung

  • Grundsätzlich: keine.
  • Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kategorie A 35 kW oder A1. Sie müssen die Grundschulung innerhalb von 4 Monaten nach Ausstellung des Lernfahrausweises absolvieren. Sie dauert 12 Stunden.