Um einen Minibusanhänger-Lernfahrausweis (Kategorie D1E) zu erhalten, müssen Sie bereits den Minibus-Führerausweis (Kategorie D1) haben oder zumindest den Lernfahrausweis für die Kategorie D1. Dann müssen Sie Folgendes tun:

  • Laden Sie das Formular für den Lernfahrausweis herunter und füllen Sie es aus.
  • Sie brauchen ein gültiges Arztzeugnis eines anerkannten Arztes der Stufe 2, der Ihre Fahreignung bestätigt. Die dafür nötigen Formulare können sie vor dem Arztbesuch bei uns beziehen.
  • Die ärztliche Untersuchung beinhaltet auch einen Sehtest. Deswegen müssen Sie nicht zusätzlich noch einen Test absolvieren.
  • Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, müssen Sie Ihre gültige Aufenthaltsbewilligung kopieren und diese Kopie dem Gesuch beilegen.
  • Lassen Sie ein farbiges Passfoto machen, das den Vorschriften für Identitätsausweise entspricht. Das Foto muss physisch vorhanden sein. Ein elektronisches Medium wie E-Mail oder USB-Stick können wir leider nicht akzeptieren.
  • Senden Sie uns das ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular zusammen mit dem Passfoto und der Ausweiskopie per Post an das OCN. Wenn Ihnen allfällige lange Wartezeiten nichts ausmachen, bedienen wir Sie gerne persönlich an unseren Schaltern.

Hinweis: 

Das Arztzeugnis ist 5 Jahre gültig. Wenn Sie also bereits den Führerausweis der Kategorie D1 (Minibus) haben und das Arztzeugnis nicht älter als 5 Jahre ist, müssen Sie nicht noch einmal zum Arzt gehen.

So geht es weiter

Auf dem Postweg

Sie erhalten per A-Post Ihren Lernfahrausweis und die Rechnung von Fr. 180.-. Sie haben nun 2 Jahre Zeit die praktische Prüfung zu absolvieren. Falls Sie die  praktische Prüfung in dieser Zeit nicht schaffen sollten, müssen Sie leider wieder ganz von vorne beginnen und ein erneutes Gesuch für einen Lernfahrausweis stellen.

Am Schalter

Sie erhalten Ihren Lernfahrausweis und müssen die Gebühr von Fr. 180.- direkt bezahlen. Sie haben nun 2 Jahre Zeit die praktische Prüfung zu absolvieren. Falls Sie die  praktische Prüfung in dieser Zeit nicht schaffen sollten, müssen Sie leider wieder ganz von vorne beginnen und ein erneutes Gesuch für einen Lernfahrausweis stellen.