Wenn Ihr Transport die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Grösse und/oder Gewicht überschreitet, benötigen Sie eine Sonderbewilligung. Diese beantragen Sie mindestens 48 Stunden vor der Abfahrt auf dem Internetportal des Bundesamtes für Strassen (ASTRA).

Wenn zusätzliche Abklärungen beim Tiefbauamt erforderlich sind, kann sich die Bearbeitungsdauer des Gesuchs verlängern.

Die Gebühren hängen von der Art der Bewilligung ab.

Generell gelten folgende Limiten:

Länge: max. 16,50 m (Sattelzüge)
max. 18,75 m (Lastwagenzüge)
Breite: max. 2,55 m
Höhe: max. 4 m
Effektives Gewicht: max. 40 t

Begleitung von Sondertransporten

Je nach Transportgrösse ist zur Verkehrssicherung eine private oder kantonale Polizeieskorte erforderlich, insbesondere wenn der Spezialkonvoi auf der linken Fahrspur eingreift. Darüber hinaus müssen Sie den Kurs im Voraus ankündigen.