Ab dem 1. April 2024 tritt das neue Gesetz über die Besteuerung der Schiffe in Kraft.
Im Vergleich zum aktuellen Gesetz gibt es folgende Änderungen:
Die Steuer wird von der Länge des Schiffes (vom Fr.20.- bis Fr.110.-) und von der Leistung des Motors/der Motoren (Fr.8.- pro kW bis 50kW, Fr.11.- darüber hinaus) oder pauschal bestimmt;
Für besonders verbrauchs-, energie- und emissionseffiziente Motoren (Elektro-oder Wasserstoffmotoren) wird eine Reduktion von 30% gewährt. Bei einer Leistung von unter 2,5kW sind diese Motoren zu 100% steuerbefreit;
Wird ein Schiff nach dem 31.Juli in Verkehr gesetzt oder vor dem 1.Juli aus dem Verkehr genommen, so wird die halbe Steuer geschuldet.
Um den Betrag zu ermitteln, der Ihnen Anfang 2024 in Rechnung gestellt wird, können Sie gerne unseren Online-Rechner nutzen:
Von der Steuer befreit
Ihre Strandgeräte, Paddelboote, Rudersportboote, Segelbretter und Kitesurfbretter können Sie nicht immatrikulieren. Sie sind jedoch verpflichtet, diese Geräte an einer gut sichtbaren Stelle mit Namen und Adresse zu versehen.
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