Für die praktische Prüfung brauchen Sie einen Termin. Sie können ihn

  • durch Ihren Fahrlehrer abmachen lassen;
  • selber abmachen in unserem Onlinetool, falls Sie nicht mit einem Fahrlehrer an die Prüfung kommen.

Das wird geprüft

An der praktischen Fahrprüfung bewertet der Verkehrsexperte Ihr Fahrkönnen. Insbesondere ob Sie ein Motorrad fahren können:

  • unter Einhaltung der Verkehrsregeln;
  • auch in schwierigen Verkehrssituationen;
  • vorausschauend;
  • mit Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer.

Die praktische Prüfung erfolgt in 2 Etappen:

  1. Bevor Sie auf die Strasse gehen, müssen Sie verschiedene Manöver auf dem Gelände des OCN durchführen;
  2. wenn Sie diese Etappe bestehen, setzen Sie die Prüfung mit dem Fahren im Strassenverkehr fort.

Der komplette Ablauf der praktischen Motorradprüfung finden Sie im Informationsblatt "Praktische Führerprüfungen Kleinmotorräder (A1 45 km/h), Motorräder (A1 / A35 kW / A) ".

Prüfungsfahrzeug und Ausrüstung müssen den Vorschriften entsprechen

Am Prüfungstag müssen Sie Ihr eigenes Motorrad mitbringen. Wir stellen keine Prüfungsfahrzeuge zur Verfügung. Das Fahrzeug muss den geltenden Vorschriften entsprechen. Bitte beachten Sie hierzu das Dokument "Praktische Führerprüfungen Kleinmotorräder (A1 45 km/h), Motorräder (A1 / A35 kW / A)". 

Seien Sie pünktlich und mit allen Dokumenten da

Die praktische Fahrprüfung können Sie je nach Wetterbedingungen von Mitte März bis Mitte November absolvieren. Bei kritischen Witterungsverhältnissen (Schneefall, Glatteis) erkundigen Sie sich bitte frühzeitig unter der Telefonnummer 026 484 55 66, ob die Führerprüfung stattfindet.

Die Prüfung dauert ungefähr 60 Minuten und startet um 07.50, 10.00, 13.00 oder 15.10 Uhr.

Sie müssen 10 Minuten vor Prüfungsbeginn beim OCN in Freiburg sein. Begeben Sie sich direkt zum Prüfungsplatz für die Manöver und bringen Sie Folgendes mit:

  • das Motorrad, mit dem Sie die Prüfung machen und dessen Fahrzeugausweis;
  • Ihren Lernfahrausweis;
  • allenfalls weitere Führerausweise;
  • die Bescheinigung des VKU (nicht nötig, wenn Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie A1, B oder B1 besitzen);
  • die Bescheinigung der praktischen Motorrad-Grundschulung.

Falls Sie etwas nicht dabeihaben oder das Motorrad nicht den Vorschriften entspricht, fällt die Prüfung aus. Die Gebühr für die praktische Prüfung müssen Sie trotzdem bezahlen.

So geht es weiter

Sie haben bestanden

Herzlichen Glückwunsch, Sie haben einen wichtigen Meilenstein erreicht. Sie werden Ihren Führerausweis auf Probe per Post* erhalten. Dieser Führerausweis ist drei Jahre gültig, während der Probezeit müssen Sie:

  • innert zwölf Monaten an dem vorgeschriebenen Weiterausbildungskurs teilnehmen;
  • sich vorbildlich auf der Strasse verhalten.

*Druck und Versand (A-Post) durch eine externe Firma

Informationen über den Führerausweis im Kreditkartenformat der neusten Generation: www.fuehrerausweise.ch

Sie haben die Manöver nicht bestanden

Schade... Üben Sie weiter und vereinbaren Sie, sobald Sie bereit sind, einen neuen Termin um die Prüfung ein zweites Mal abzulegen. Die Zusatzprüfung kostet Fr. 110.-.

Sie haben die Manöver bestanden, aber die Strassenprüfung nicht

Schade... Üben Sie weiter unter Berücksichtigung der Bemerkungen des Experten. Sobald Sie bereit sind, vereinbaren Sie einen neuen Termin um die Prüfung ein zweites Mal abzulegen. Die Manöver müssen Sie nicht wiederholen. Die Zusatzprüfung kostet Fr. 110.-. 

Berechtigungen nach bestandener praktischer Prüfung

Mit dem Ausweis der Kategorie A bekommen Sie gleichzeitig auch die Berechtigungen für folgende Kategorien:

  • A1: Scooter;
  • A 35 kW: Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW;
  • B1: Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg;
  • F: Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h;
  • G: Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h;
  • M: Mofa.