LSVA/PSVA
Mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Fahrzeuge, der Arbeitskarren, Arbeitsmaschinen, Arbeitsanhänger und der Arbeitssattelanhänger sind alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3.5 Tonnen einer Schwerverkehrsabgabe unterworfen. Für Anhänger die der Schwerverkehrsabgabe unterstelllt sind und von Motorfahrzeugen die weniger als 3.5 Tonnen Gesamtgewicht gezogen werden, wird eine Pauschale erhoben.
Besteuerungsmethoden:
- Für Lastwagen, Sattelschlepper und Gelenkfahrzeuge wird proportional zu ihrem Gewicht, den Abgas-Emissionen und gefahrenen km die Abgabe erhoben. Diese Abgabe (LSVA) wird monatlich durch die Oberzolldirektion erhoben.
- Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, Fahrzeuge zum Personentransport, Wohnwagen und Personenwagen mit einer Anhängelast von über 3.5 Tonnen, wird eine Pauschale (PSVA) durch die Strassenverkehrsämter erhoben.
Buchhaltung
Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt
Tafersstrasse 10
Postfach 192
1707 Freiburg
Tel: 026 484 55 88
Fax: 026 484 55 89

