Die Besteuerungsregeln sind wie folgt:

  • Die Steuer wird von der Länge des Schiffes (vom Fr. 20.- bis Fr. 110.-) und von der Leistung des Motors/der Motoren (Fr. 8.- pro kW bis 50 kW, Fr. 11.- darüber hinaus) oder pauschal bestimmt;
  • Für besonders verbrauchs-, energie- und emissionseffiziente Motoren (Elektro- oder Wasserstoffmotoren) wird eine Reduktion von 30% gewährt. Bei einer Leistung von unter 2,5 kW sind diese Motoren zu 100% steuerbefreit;
  • Wird ein Schiff nach dem 31. Juli in Verkehr gesetzt oder vor dem 1. Juli aus dem Verkehr genommen, so wird die halbe Steuer geschuldet.

Um den jährlichen Betrag zu ermitteln, der Ihnen in Rechnung gestellt wird, können Sie gerne unseren Online-Rechner nutzen:

Von der Steuer befreit

Ihre Strandgeräte, Paddelboote, Rudersportboote, Segelbretter und Kitesurfbretter können Sie nicht immatrikulieren. Sie sind jedoch verpflichtet, diese Geräte an einer gut sichtbaren Stelle mit Namen und Adresse zu versehen.

 
 
 
 
Schiffsausweis