Führerausweis für Schiffsführer
Für die Erteilung eines Schiffsführerausweises oder die Eintragung einer neuen Schiffskategorie in einem schon bestehenden Schiffsausweis müssen, Sie ein Gesuch stellen.
Gemäss Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV) ist ein Schiffsführerausweis für das Führen von Schiffen erforderlich, deren:
• Antriebsleistung 6 kW übersteigt;
• Segelfläche mehr als 15 m2 beträgt.
Die nachfolgenden Leistungen können bei unserer Amtsstelle in Freiburg ohne Terminvereinbarung oder auf dem Korrespondenzweg in Anspruch genommen werden. Die dafür notwendigen Formulare können Sie ganz einfach telefonisch anfordern oder hier herunterladen.
| Für die folgenden Leistungen: | |||||||
| Erwerb des Führerausweises | X | 2X | X | X | |||
| Umschreiben des Führerausweises bei Kantonswechsel | 1X | X | X | ||||
| Duplikat | 1X | X | X | ||||
| Adressänderung | 1X | X | |||||
| Namensänderung | 1X | X | X | ||||
| Internationales Fähigkeitszeugnis | 1X | X | |||||
| Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden: | |||||||
| Gesuchsformular | |||||||
| Foto(s) | |||||||
| Wohnsitzbescheinigung | |||||||
| Sehschärfe-Kontrolle Bestätigung | |||||||
| Führerausweis | |||||||
| Duplikat-Gesuch | |||||||
| Identitätskarte | |||||||


