Um Sie beim Autofahren lernen begleiten zu dürfen, muss Ihre Begleitung:

  • das 23. Altersjahr vollendet haben;
  • seit mehr als 3 Jahren im Besitz des unbefristeten Auto-Führerausweises der Kategorie B, Personenwagen, sein.

Wenn Sie eine Körperbehinderung haben (siehe entsprechende Codes auf Ihrem Lernfahrausweis), müssen Sie unter Umständen von einem behördlich anerkannten Ausbildner begleitet werden. Fragen Sie nach, wenn Sie nicht sicher sind.

Sie müssen an der Rückseite des Fahrzeuges das blaue L-Schild anbringen. Das Schild muss gut sichtbar sein. Das Prüfungsauto muss die Voraussetzungen erfüllen.

Da der Lernfahrausweis kein Führerausweis nach internationalem Recht ist, ist er an sich nur in der Schweiz gültig. Wenn Sie trotzdem Lernfahrten im Ausland unternehmen möchten, müssen Sie sich vorher bei den zuständigen ausländischen Behörden wie Polizei, Zoll, usw. informieren.