Lernfahrausweis
Lernfahrausweis – Allgemeines und Gesuchsformular
Wer einen Lernfahrausweis erwerben möchte, muss zuerst das Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises ausfüllen. Das Formular ist auf der Webseite des ASS abrufbar oder bei den Fahrlehrerinnen oder den Fahrlehrern erhältlich. Das Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises kann frühestens einen Monat vor dem gesetzlichen Mindestalter gestellt werden.
Der Lernfahrausweis wird frühestens nach dem Erreichen des Mindestalters erteilt, insofern die theoretische Prüfung bestanden wurde und alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind.
Die Führerprüfung kann je nach Kategorien eine theoretische Prüfung, eine Zusatztheo-rieprüfung (Kategorien C, C1/D1, D und ARV2) und eine praktische Prüfung umfassen.
Die bestandene Basistheorie oder die Zusatztheorie sind für zwei Jahre gültig. Falls der Fahrschüler während dieser Zeit die praktische Fahrprüfung nicht abgelegt hat, muss er wieder ein Gesuch stellen.
Der Weg zum Führerausweis der Kategorien A1 und B.


