Wenn Sie sich länger als 12 Monate in der Schweiz aufhalten (Einreisedatum gemäss gültiger Aufenthaltsbewilligung), müssen Sie Ihren ausländischen Führerausweis und Ihre Kontrollschilder eintauschen.

Umtausch Ihres ausländischen Führerausweises

Um Ihren ausländischen Ausweis gegen einen Schweizer Führerausweis umzutauschen, müssen Sie uns folgende Unterlagen zustellen:

  • das ausgefüllte und unterzeichnete Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises;
  • Ihren Führerausweis im Original (Führerausweise in anderen Schriftzeichen, z. B. Arabisch, Chinesisch, Japanisch, usw. müssen von einem anerkannten Übersetzer in der Schweiz übersetzt sein);
  • ein farbiges Passfoto;
  • eine Kopie der gültigen Aufenthaltsbewilligung;
  • wenn Sie 75 Jahre oder älter sind sowie Berufsfahrer: ein von einem zugelassenen Arzt ausgestelltes Arztzeugnis (mit Name, Vorname und Geburtsdatum);
  • wenn Sie einen Führerausweis der Kategorien C, C1, D oder D1 haben: das Original des Fähigkeitsausweises.

In bestimmten Fällen können wir eine zusätzliche praktische und/oder theoretische Prüfung verlangen. Für weitere Informationen konsultieren Sie das Umtauschformular.

Wichtig:

Wenn Sie beruflich ein Fahrzeug der Kategorien B, B1, C, C1, D, D1 oder F fahren, ist der Transport vor Erhalt des Schweizer Führerausweises nicht gestattet.

Umtausch Ihrer Kontrollschilder

Wenn Sie Ihr Fahrzeug importieren möchten, beachten Sie das Verfahren für im Ausland zugelassene Fahrzeuge.

Besitzen Sie ein Schiff?

Falls Sie einen Schiffsführerausweis und/oder ein Schiff haben, kontaktieren Sie uns, um herauszufinden wie Sie vorgehen müssen. Die Regeln unterscheiden sich je nach Land, in dem Sie vor Ihrer Ankunft in der Schweiz gelebt haben.

Sie erreichen uns von 7.30 bis 11.45 Uhr und von 13.15 bis 16.30 Uhr unter der Nummer 026 484 55 33. Sie können uns auch über das Online Formular kontaktieren, indem Sie den Dienst Schifffahrt anwählen.