Beginn der Massnahme: das Hinterlegen Ihres Führerausweises

  • Falls die Polizei Ihren Führerausweis einzieht, gilt der Entzug sofort und Sie dürfen nicht mehr fahren. Wenn wir ihn vorläufig zurückschicken, werden die Tage, an denen Sie nicht fahren konnten, von der endgültigen Entzugsdauer abgezogen.
  • Sie haben 6 Monate Zeit, um Ihren Führerausweis zu hinterlegen (30 Tage, wenn Sie einen Führerausweis auf Probe oder einen Lernfahrausweis haben).
  • Wenn Sie fahrungeeignet sind, z. B. aus medizinischen Gründen, Alkoholabhängigkeit oder Betäubungsmittelsucht, wird Ihnen der Führerausweis auf unbestimmte Zeit entzogen. In diesem Fall beginnt die Massnahme mit der Zustellung der Verfügung. Sie müssen Ihren Führerausweis innerhalb von 10 Tagen hinterlegen. Im Bedarfsfall zieht die Polizei den Führerausweis auf Ihre Kosten ein.
  • Es ist nicht möglich, den Führerausweisentzug zu unterbrechen.

Per Post

Senden Sie uns Ihren Führerausweis eingeschrieben per Post zu. Die Massnahme beginnt mit dem Datum des Poststempels.

An unseren Schaltern

Hinterlegen Sie Ihren Führerausweis an unserem Schalter. Die Massnahme beginnt am Tag Ihres Kommens und Sie können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr fahren.

Entzugsdauer: Rückgabe Ihres Führerausweises

Die Dauer des Entzuges wird in Monaten festgelegt. Die Massnahme endet am Tag des entsprechenden Monats, an dem Sie den Führerausweis hinterlegt haben. Ein paar Tage vor Ablauf des Entzuges erhalten Sie Ihren Führerausweis per Post.

Beispiel: 
Sie haben einen Führerausweisentzug von 3 Monaten und hinterlegen diesen am 21. April. Ab dem 21. Juli dürfen Sie wieder fahren.

Beschwerde gegen einen Entscheid

Um einen Entscheid des OCN anzufechten, wenden Sie sich innerhalb der Beschwerdefrist an folgende Adresse: 

Kantonsgericht
Verwaltungsrechtliche Abteilung
Augustinergasse 3
Postfach 1654
1701 Freiburg