Wenn Sie gegen die Verkehrsregeln verstossen, unterliegen Sie verschiedenen Verfahren: 

  • ein Strafverfahren (z. B. Busse), das die zuständigen Behörden erlassen; 
  • ein Administrativverfahren (z. B. Verwarnung, Ausweisentzug), welches das OCN, Sektor Administrativmassnahmen, einleitet. 

Selbst wenn es sich um das gleiche Fehlverhalten handelt, sind beide Verfahren unabhängig voneinander. Sie müssen sich daher vor jeder der beiden Behörden verteidigen.

Für das Administrativverfahren erhalten Sie ein Schreiben vom OCN (Eröffnung eines Administrativverfahrens), das Sie darüber informiert, dass z. B. eine Verwarnung oder ein Führerausweisentzug ausgesprochen werden kann. Wenn Sie sich in einer schwierigen persönlichen oder beruflichen Situation befinden, müssen Sie uns dies so schnell wie möglich schriftlich mitteilen.

Beachten Sie, dass das Fehlen einer Vorstrafe oder die berufliche Notwendigkeit des Führerausweises die schwere der Straftat nicht beeinflusst. Wir berücksichtigen dies jedoch bei der Festlegung der Massnahme.

Verfahrenskosten: zwischen Fr. 50.- und 500.-.