0,5 ‰

In der Schweiz gilt ein Alkoholgrenzwert von 0,25 mg/l oder 0,5 ‰. Ab diesem Wert riskieren Sie eine Administrativmassnahme (Verwarnung bis mehrmonatiger Ausweisentzug).

Null-Promille:

Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist in folgenden Fällen strengstens verboten:

  • wenn Sie Personen berufsmässig transportieren;
  • wenn Sie Lastwagen fahren;
  • wenn Sie Lernfahrschüler sind oder einen solchen begleiten;
  • wenn Sie einen Führerausweises auf Probe haben.

Die Massnahme ist abhängig vom gemessenen Alkoholwert und von Ihren Vorstrafen:

Das Fahren unter Alkoholeinfluss kommt zur Anzeige aufgrund einer Messung mit einem Alkoholtestgerät (Ergebnis in mg/l), einem Alkoholmessgerät (mg/l) oder einer Blutprobe (‰).

  • von 0,25 mg/l bis 0,39 mg/l oder von 0,50 ‰ bis 0,79 ‰
    Verwarnung oder Führerausweisentzug von mindestens einem Monat*
  • von 0,40 mg/l bis 0,79 mg/l oder von 0,80 ‰ bis 1,59 ‰
    Führerausweisentzug von mindestens 3 Monaten
  • ab 0,80 mg/l oder ab 1,60 ‰
    Entzug auf unbestimmte Zeit (medizinisches Gutachten**)

*  Gehören Sie der oben erwähnten Personengruppe an, wird diese Massnahme bereits ab 0,05 mg/l oder 0,1 ausgesprochen.
** Sie müssen mit einem Institut der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) Kontakt aufnehmen.