Periodische Prüfungspflicht
Alle mit Kontrollschilder zugelassenen Fahrzeuge unterliegen der amtlichen, periodischen Nachprüfung (Art. 33 VTS). Das Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt des Kantons Freiburg (ASS) ist die zuständige Kontrollbehörde. Die periodische Prüfung wird durch kantonale Verkehrsexperten durchgeführt.


