Händler, Garagen, Auto- und Motorradwerkstätten sowie Unternehmen mit einem grossen Fahrzeugpark (mindestens 30 Fahrzeuge) können einen kollektiven Fahrzeugausweis und sogenannte Händlerschilder (U-Schilder) beantragen. Dazu müssen sie den Bedingungen gemäss Anhang 4 der Verkehrsversicherungsverordnung entsprechen.

Einen Antrag einreichen

Senden Sie uns per Post oder E-Mail das ordnungsgemäss ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular sowie alle auf diesem Formular genannten Unterlagen zu.

Bei Bedarf können Sie einen zusätzlichen Schildersatz erhalten. Füllen Sie den dafür vorgesehenen Antrag aus.