Mehrere Situationen können zum Einzug der Kontrollschilder Ihres Fahrzeuges führen:

  • Sie haben keine gültige Haftpflichtversicherung mehr;
  • Sie haben die Fahrzeugsteuer oder die LSVA-/PSVA-Abgaben nicht bezahlt;
  • Sie haben die Kontrollschilder nach der Annullierung des Fahrzeugausweises nicht zurückgegeben;
  • Sie haben Ihr Fahrzeug nicht zur obligatorischen Prüfung vorgeführt.

Damit Sie die eingezogenen Kontrollschilder wieder einlösen können, müssen Sie uns einen neuen Versicherungsnachweis vorweisen und die folgenden Ausstände begleichen:

  • die geschuldete Fahrzeugsteuer oder Abgabe;
  • die Gebühren, die beim Einzug der Schilder fällig wurden;
  • die Gebühren für die Wiedereinlösung der Schilder.